Seiffert/Dautzenberg: Pfandbriefgesetz - Union setzt Verbesserungen durch
Berlin (ots)
Zu den Plänen der Bundesregierung für ein neues Pfandbriefgesetz erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB, und der zuständige Berichterstatter, Leo Dautzenberg MdB:
Die CDU/CSU-Fraktion hat dem Entwurf zum neuen Pfandbriefgesetz von Anfang an ein insgesamt positives Zeugnis ausgestellt. Gleichzeitig wurden aber notwendige Detailverbesserungen angemahnt.
Aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion ist der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages mit der Expertenanhörung am Mittwoch sowie dem Berichterstattergespräch am Donnerstag diesen Verbesserungen ein gutes Stück näher gekommen.
In den wesentlichen Punkten zeichnen sich fraktionsübergreifende Kompromisse ab, die den Pfandbrief für neue Emittentengruppen öffnen und die gleichzeitig die Qualität des deutschen Pfandbriefs sicherstellen.
Dies gilt insbesondere für die sehr wahrscheinliche Einigung zum Beleihungswertverfahren. Das Bekenntnis zum Beleihungswert als Markenzeichen des Hypothekenpfandbriefs bleibt klar bestehen. Der Übergang soll den öffentlichen Banken aber durch eine klar gefasste Übergangsregelung erleichtert werden. Diese sieht vor, dass Deckungsmassen, die vor dem Kabinettsbeschluss gebildet wurden, auch für Pfandbriefe die nach dem 19.07.2005 emittiert werden, verwendet werden dürfen, wenn sie dem Beleihungswertverfahren wirtschaftlich entsprechen.
Die vereinbarte Erweiterung des Länderkreises um die USA, Kanada und Japan stärkt die Möglichkeit der Emittenten zur Risikodiversifizierung. Zwingende Voraussetzung ist hierfür der Nachweis von ortsbezogenen Marktkenntnissen durch den Emittenten.
Die hohen Anforderungen an Risikomanagement und Transparenz sichern die Benchmarkstellung des deutschen Pfandbriefs. Die Transparenzanforderungen sollen gegenüber dem ursprünglichen Gesetzentwurf teilweise erhöht werden.
Für alteingesessene Pfandbriefemittenten werden dauerhafte Ausnahmeregelungen eingeführt.
Weitere Neuerungen wie etwa Luftfahrzeugpfandbriefe oder inflationsindexierte Pfandbriefe werden im gegenwärtigen Gesetzgebungsverfahren nicht aufgegriffen. Das Bundesfinanzministerium wird jedoch gebeten, mittelfristig inhaltliche Vorschläge vorzulegen.
Jenseits des vorliegenden Gesetzentwurfes ist die insolvenzsichere Ausgestaltung der treuhänderischen Übertragung von Schuldrechten dringend nötig. Dies ist sowohl für die True Sales Initiative als auch für den deutschen Pfandbrief von hoher Bedeutung.
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