Storm/Widmann-Mauz: Prävention muss man richtig machen!
Berlin (ots)
Zur Vorlage des Präventionsgesetzes durch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Gesundheit und Soziale Sicherung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Andreas Storm MdB, und die gesundheitspolitische Sprecherin Annette Widmann-Mauz MdB:
Unser Gesundheitswesen braucht dringend eine Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung. Deshalb ist es höchste Zeit, dass die Bundesregierung nun endlich ein Präventionsgesetz vorlegt, wie es bereits im Sommer 2003 bei den Verhandlungen zur Gesundheitsreform mit der Union vereinbart wurde.
Dieser Gesetzentwurf ist ein Schritt in die richtige Richtung. Er verfehlt aber sein Ziel, den Flickenteppich aus unkoordinierten Einzelmaßnahmen zu überwinden und einheitliche Präventionsziele festzulegen, klar und deutlich.
Prävention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an der sich nicht nur die Sozialversicherungen, sondern auch die öffentliche Hand beteiligen muss. Deshalb ist es höchst bedenklich, dass im Präventionsgesetz die Verwendung von erheblichen Beitragsgeldern geregelt wird, während Aussagen zur finanziellen Beteiligung von Bund und Ländern völlig fehlen. Bund und Länder dürfen sich nicht auf Kosten der Beitragszahler aus ihrer Verantwortung für die Gesundheitsförderung zurückziehen. Angesichts der prekären Finanzlage aller Sozialkassen geht es nicht an, den Beitragszahlern immer neue Lasten aufzubürden.
Gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung bestehen nach wie vor erhebliche juristische Bedenken. Nicht nur die Finanzierung staatlicher Aufgaben aus Beitragsmitteln, auch Eingriffe in die Selbstverwaltung und Verstöße gegen das Stiftungsrecht sind festzustellen. Zudem erzeugt das Präventionsgesetz einen massiven Verwaltungsaufwand, weil zahlreiche neue Gremien auf Bundes- und Landesebene eingerichtet werden, deren Arbeit koordiniert werden muss.
Auch wenn Ulla Schmidt über ein Jahr für die Vorlage ihres Präventionsgesetzes gebraucht hat, wird sie noch einmal nachsitzen und das Gesetz gründlich überarbeiten müssen. Es wäre fatal, wenn eine nachhaltige Stärkung von Prävention und Gesundheitsförderung dem Wunsch der Gesundheitsministerin nach kurzfristigen Erfolgserlebnissen vor den Landtagswahlen geopfert würde.
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