Krogmann/Heinen: Noch keine ausgewogenen Regelungen für innovative TK-Dienste
Berlin (ots)
Zu dem Kabinettsbeschluss über die Rahmenbedingungen für TK- Dienstleistungen erklären die Internet-Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Martina Krogmann MdB, und die Verbraucherschutzbeauftragte, Ursula Heinen MdB:
Grundsätzlich sind klare Rahmenbedingungen für die Erbringung von TK- Dienstleistungen im Interesse der Verbraucher und aller seriösen Marktteilnehmer zu begrüßen. Es darf keinen rechtsfreien Raum für premium-SMS und SMS-Abos geben allerdings auch kein Sonderrecht für den TK-Bereich.
Die Bundesregierung ist in vielen Fällen im regulatorischen Gestrüpp gelandet: So ist zum Beispiel nicht einzusehen, warum nur im TK- Bereich ein Abo jederzeit kündbar sein soll oder ein Marktteilnehmer eine kostenfreie Service-Nummer anbieten muss. Der Gesetzgeber darf TK-Unternehmen nicht mehr Pflichten auferlegen als anderen Unternehmen auch. Gleiches Recht und gleiche Pflichten für alle!
Typisch ist auch, dass die Differenzen innerhalb der rot-grünen Koalition zu Formelkompromissen führen. Der Gesetzgeber drückt sich mangels Handlungsfähigkeit um klare Regelungen: So überlässt es der Entwurf der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation festzulegen, welche Daten in welchem Umfang in den kostenfreien Einzelverbindungsnachweis gehören. Ausflüchte statt Rechtssicherheit für die Unternehmen!
Rot-Grün beschert dem Verbraucher auch, was er niemals vermisst hat: TK-Anbieter sollen verpflichtet werden, dem Endkunden auch für das Festnetz irgendwie calling-cards anzubieten. Die Einzelheiten regelt auch hier die Regulierungsbehörde
Versäumt hat es die Regierung, die Problematik der immer häufigeren spam-SMS bei dieser Gelegenheit effektiv zu regeln. Spam-SMS müssen auch endlich eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit werden, damit diese Belästigungen des Verbrauchers und Diskreditierung dieses Übertragungsweges endlich verschwinden!
Es gibt noch viel zu tun, vieles muss geglättet werden, manches muss verschwinden der Gesetzgeber sollte sich darauf beschränken, Missbräuche zu bekämpfen. Er muss sich aber davor hüten, durch die Kodifizierung von marktüblichen Selbstverständlichkeiten bei bestehenden Diensten die Entwicklung innovativer Dienste, auf die diese Regelungen dann nicht angewandt werden können, zu verhindern.
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