Koschyk/Strobl: Vorschlag für Gegendemonstration löst generelles Problem nicht
Berlin (ots)
Zur Aufforderung von Bundeskanzler Schröder zu einer Anti-NPD- Demonstration erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der Fraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Der Kampf gegen die NPD ist nicht zu gewinnen, wenn einem nicht mehr einfällt als der Aufruf zu einer Anti-NPD-Kundgebung. Mit Demonstrationen wird das Problem nicht gelöst.
Aufgabe einer Regierung ist es, zu handeln. Sie muss dazu alle Mittel des demokratischen Rechtstaates nutzen. Die ruhige Hand ist denkbar ungeeignet, erst recht beim Kampf gegen Extremisten. Stattdessen muss die Bundesregierung Lösungen für die Probleme finden, die der NPD Auftrieb geben. So warten wir auf den angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Versammlungsrecht bis heute vergebens. Auf Grund interner Streitigkeiten ist die Koalition nicht in der Lage zu handeln und das Versammlungsrecht zu ändern.
Wer sich stattdessen auf die Anti-NPD-Demonstration am 8. Mai beschränkt, macht es sich zu leicht und lässt sich von den Extremisten Agenda, Termin und Ort der eigenen Aktivitäten diktieren. Für eine Regierung ist das völlig unzureichend und ein Zeichen der Schwäche. Auch Abgeordnete haben nach Ansicht der Union nicht in erster Linie den Auftrag, vor dem Parlament an Demonstrationen teilzunehmen. Vielmehr müssen sie im Parlament die notwendigen Entscheidungen treffen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat daher bereits im Januar einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem der geplante Durchmarsch der NPD durch das Brandenburger Tor verhindert werden kann (Drucksache 15/4731).
Die so genannte Bannmeile um den Bundestag herum soll künftig auch das Brandenburger Tor und das Holocaust-Mahnmal einbeziehen, so wie sie heute schon das sowjetische Ehrenmal beinhaltet. SPD und Grüne sollten diesem Gesetzentwurf zustimmen, damit unwürdige Aufzüge von Extremisten tatsächlich und rechtssicher unterbunden werden können. Verweigert die Koalition die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf, wird sie am 8. Mai womöglich erklären müssen, warum Neo-Nazis ihr Unwesen am Brandenburger Tor und am Holocaust-Mahnmal haben treiben können.
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