Koschyk: Schröder springt zu kurz
Berlin (ots)
Zur Erkenntnis des Bundeskanzlers, Aufmärschen von Neo-Nazis nicht nur per Gegendemonstration, sondern auch per Gesetz zu begegnen, erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Endlich dämmert auch dem Kanzler der ruhigen Hand, dass man die geplanten Aufmärsche der Neo-Nazis am Brandenburger Tor und dem Holocaust-Mahnmal nicht durch Aufrufe zu Gegendemonstrationen verhindern kann. Der Bundeskanzler hat eingesehen, dass auch eine Änderung der versammlungsrechtlichen Vorschriften unerlässlich ist. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat einen schnell umsetzbaren Gesetzentwurf bereits im Januar vorgelegt (Drs. 15/4731).
Schröder aber lässt sich von SPD und Grünen wieder einmal ausbremsen. SPD-Chef Müntefering kündigt an, dass das veränderte Versammlungsrecht bereits gelten solle, wenn am 10. Mai das Holocaust-Mahnmal übergeben wird. Ist Herrn Müntefering entgangen, dass die NPD am 8. Mai aufmarschieren will? Und was treibt die grüne Innenexpertin Stokar an, wenn sie sich mit den Worten zitieren lässt: Der Platz vor und hinter dem Brandenburger Tor ist bereits durch das Bannmeilengesetz erfasst. Schlicht falsch: Erstens gibt es das Bannmeilengesetz gar nicht mehr und zweitens sind der Pariser Platz und der Platz des 18. März und damit das Brandenburger Tor ausdrücklich nicht Bestandteil des befriedeten Bezirks.
Die Koalition sollte endlich über ihren Schatten springen und sich dazu durchringen, dem Gesetzentwurf der Union zuzustimmen. Durch eine leichte Ausweitung des befriedeten Bezirks wollen wir Aufzüge der NPD und anderer Extremisten am Brandenburger Tor und dem Holocaust-Mahnmal verhindern. Bundestagspräsident Thierse sollte dazu nicht wider besseres Wissen streuen, dass dadurch andere legitime, anständige Versammlungen erschwert würden. Das ist weder beabsichtigt noch der Fall.
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