Koschyk: Der Teufel steckt im Detail
Berlin (ots)
Zum Tarifabschluss für die Arbeitnehmer von Bund und Kommunen erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die Tarifparteien für den öffentlichen Dienst in Bund und Kommunen haben sich auf eine umfassende Veränderung des überkommenen Bundesangestelltentarifs (BAT) geeinigt und die Bezahlungsstruktur umfassend verändert. Die ersten Kommentierungen sind positiv, doch bei Bewertung und Umsetzung kommt es nun auf die Details an. So wird es nicht einfach sein, im Verwaltungsalltag vom Aufwand her vertretbare Wege und Möglichkeiten der objektiven Leistungsmessung zu finden, ohne die eine leistungsorientierte Bezahlung allerdings unmöglich ist.
Ziel der Tarifparteien war es, sich vom Beamtenrecht zu lösen. Dies ist an vielen Stellen gelungen. In anderen Bereichen hat der Tarifbereich nachvollzogen, was im Beamtenrecht längst gilt. So wurden für Beamte Elemente einer leistungsbezogenen Bezahlung bereits Ende der 90er Jahre von der CDU/CSU-geführten Bundesregierung eingeführt. Auch die Vergabe von Führungsposten auf Zeit und Probe sind im Beamtenbereich längst gelebter Alltag.
Die tarifvertragliche Lösung vom Beamtenrecht bedeutet im Umkehrschluss, dass Tarifrecht auf der einen und Beamtenrecht auf der anderen Seite eigenständig an die Herausforderungen unserer modernen Gesellschaft anzupassen sind. Das Ziel, insbesondere die für den Betriebsablauf prägenden Beschäftigungsbedingungen nicht extrem auseinander laufen zu lassen, sollte dabei allerdings nicht aufgegeben werden.
Insofern ist die für den Bund gefundene Lösung zur Wochenarbeitszeit ein seltsamer Kompromiss: Im Westen soll sie um eine halbe Stunde steigen, im Osten um eine Stunde sinken, so dass sie einheitlich 39 Stunden pro Woche beträgt. Für Bundesbeamte beträgt sie 40 Stunden. Der Verhandlungsführer des Bundes, Innenminister Schily, wird nun die Frage beantworten müssen, ob er an dieser Differenzierung festhalten will. Gleiches gilt für die Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld), die über dem Niveau liegen sollen, das für Beamte gilt.
Gleichmacherische Einmalzahlungen, wie sie für den Westen vereinbart wurden, haben immer den Nachteil, dass die in den Vergütungstabellen angelegte Berücksichtigung der unterschiedlichen Tätigkeiten und Leistungen unterlaufen wird. Vorteil aus Sicht der Finanzminister: Die Erhöhungen gehen nicht in die Tabellen ein. Im Osten dagegen erfolgen lineare Erhöhungen, um in drei weiteren Schritten die Vergütungen auf 97% des Westniveaus anzupassen.
Auch die Aufhebung der Trennung von Arbeitern und Angestellten bringt mehr Einheitlichkeit in die Tariflandschaft. Auf der anderen Seite ist mit diesem Vertrag, der ja nicht für die Länder gilt und hinsichtlich der Wochenarbeitszeit zudem auch keine einheitliche Lösung für Bund und Kommungen gebracht hat, eine Zersplitterung der Tariflandschaft verbunden. Es findet sich also durchaus Wasser im Wein.
Im Hinblick auf die verabredete Modernisierung des BAT haben die Tarifparteien mit dem gestrigen Abschluss einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, der aber nicht ausreichend ist. Spannend wird es nun sein, wie er mit Leben erfüllt und in die Praxis umgesetzt wird.
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