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Götz/Altmaier: Subsidiaritätsprinzip mit den Betroffenen schützen

Berlin (ots)

Zu den heute von den kommunalen Spitzenverbänden
dargelegten Zielvorstellungen zur zukünftigen Subsidiaritätsprüfung
im Rahmen des EU-Verfassungsvertrags auf nationaler Ebene, erklären
der kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB und der Justitiar der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Altmaier MdB:
Mit dem eingebrachten Gesetzentwurf zur Ausweitung der
Mitwirkungsrechte des Bundestages in Angelegenheiten der Europäischen
Union (Drs 15/4716) unterstreichen CDU und CSU erneut ihre
politisch-praktische Vorreiterrolle zur Umsetzung des EU-
Verfassungsvertrags.
Nun rückt die Frage verstärkt in den Focus der politischen
Auseinandersetzung, wie der Deutsche Bundestag künftig Eingriffe in
die kommunale Selbstverwaltung im Rahmen des so genannten EU-
Frühwarnsystems verhindert. Dabei gilt es innerhalb des nationalen
Parlaments Kontrollmechanismen zu etablieren, die den berechtigten
kommunalen Belangen größtmöglichen Schutz gewähren und dazu die
Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung einbeziehen.
Der EU-Verfassungstext sieht eine entscheidende Stärkung der
kommunalen Ebene in Europa vor. Der Ausbau der Konsultation der
Kommunen und die Verschaffung eines eigenen Klagerechts des
Ausschusses der Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof im Falle
der Verletzung kommunaler und regionaler Rechte sind echte
Meilensteine für die Stärkung der Städte und Gemeinden in Europa.
Die Union will dieser Haltung auch auf nationaler Ebene Rechnung
tragen und fordert konsequent die Einführung des Konnexitätsprinzips
ins Grundgesetz und ein Verbot des direkten Durchgriffsrechtes vom
Bund auf die Kommunen. Das Subsidiaritätsprinzip wird im EU-
Verfassungsvertrag durch eine klare Kompetenzordnung mit Leben
gefüllt. Für diese gilt es auch auf nationaler Ebene entsprechende
Strukturen zu schaffen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
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