Koschyk/Strobl: Bundesregierung beim Versammlungsrecht handlungsunfähig
Berlin (ots)
Zu den Meldungen, dass die Koalitionsfraktionen den Gesetzentwurf der Bundesregierung gestern gekippt haben, erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Die Bundesregierung ist bei der notwendigen Reform des Versammlungsrechts handlungsunfähig. In der heutigen Innenausschusssitzung entzieht sich der Bundesinnenminister der von der Union verlangten Unterrichtung über den Sachstand der Pläne betreffend das Versammlungsrecht. Ein unwürdiger Vorgang.
Das Gezerre zwischen Bundesregierung und Koalition nimmt langsam groteske Züge an. Erst letzte Woche hatten die Minister Schily und Zypries unter großem Schellenklirren einen Gesetzentwurf als Beginn einer Generalrevision des Versammlungsrechts vorgestellt, doch jetzt ist es wie schon gehabt: Daraus wird nichts. Das heißt auch: Ein angemessenes Vorgehen gegen Rechtsextreme ist bei dieser Regierung nicht in den richtigen Händen. Wir fordern die Bundesregierung jetzt mit allem Nachdruck auf, unserem Gesetzentwurf zur Ausweitung des befriedeten Bezirks um den Deutschen Bundestag (Bannmeile) zuzustimmen. Damit ist gesichert, dass sich beschämende Bilder, wie die aus dem Jahre 2000, als Neo-Nazis mit schwarz-weiß-roten Fahnen durch das Brandenburger Tor marschierten, um gegen das geplante Holocaust-Denkmal zu demonstrieren, nicht wiederholen. Derartige Aufmärsche am Brandenburger Tor und am Holocaust-Denkmal etwa anlässlich des 60. Jahrestags der Befreiung vom Nationalsozialismus und dem Ende des Zweiten Weltkrieges müssen zuverlässig unterbunden werden können. Dies lässt sich am schnellsten durch eine Änderung der Gesetzes über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes erreichen, indem das Holocaust- Mahnmal in die Bannmeile einbezogen und darüber hinaus der Grundsatz festgeschrieben wird, dass Ausnahmen von dem Verbot öffentlicher Versammlungen unter freiem Himmel und von Aufzügen innerhalb der befriedeten Bezirke auf Antrag zugelassen werden können. Bislang gilt, dass diese Veranstaltungen zuzulassen sind. Das erschwert das Verbot und erleichtert z. B. den Neo-Nazis den Aufmarsch am Brandenburger Tor und dem Holocaust-Mahnmal.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ruft die anderen Fraktionen und insbesondere SPD und Grüne auf, im Interesse des Ansehens Deutschlands in der Welt sich diesem Gesetzentwurf nicht zu verweigern. Das Parlament hätte damit für seinen Bereich seine Hausaufgaben gemacht.
Gleichwohl ist es beschämend, dass es diese Bundesregierung nicht schafft, eine umfassende Reform des geltenden Versammlungsrechts durchzusetzen, die nicht nur unbestreitbar seit langem notwendig, sondern mehr denn je aus Gründen der politischen Hygiene unausweichlich ist. Der angekündigte Wegfall des Verbotsgrundes entkernt das gesamte Vorhaben. Wir brauchen neben der Bannmeilenregelung - Möglichkeiten eines Verbots für:
- rechtsextremistische Aufzüge vor Stätten, die an die Vernichtung von Juden erinnern (ortsbezogene Versammlungsbeschränkung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates).
- Versammlungen, die nationalsozialistische oder andere Gewalt- und Willkürherrschaft oder terroristische Vereinigungen oder terroristische Straftagen im In- und Ausland in einer Weise verherrlichen oder verharmlosen, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
Wir fordern den Bundeskanzler auf, jetzt endlich zu handeln, damit endlich die notwendigen Verschärfungen des Versammlungsrechts zustande kommen.
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