Nooke: Gedenkstättenantrag der Union zeigt Handlungsbedarf auf
Berlin (ots)
Zur Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestag zum Gedenkstättenantrag der Union erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Günter Nooke MdB:
Der Antrag der Unionsfraktion ist Anlaß für eine systematische Befassung des Parlamentes mit der künftigen Gestaltung der Gedenkstättenpolitik des Bundes. Das begrüße ich ausdrücklich, und die jüngsten Weichenstellungen von Seiten des Bundes wie etwa die Überführung der Zuständigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde und die Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur zur Beauftragten für Kultur und Medien haben deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf besteht, um das Gedenkstättenkonzept des Bundes an die neue Situation anzupassen und dauerhaft tragfähig zu machen.
Vier wesentliche Aussagen in den Antworten der Sachverständigen sind besonders hervorzuheben:
1. Ein gemeinsames Gedenkstättenkonzept für NS-Diktatur und SED- Diktatur ist sinnvoll und richtig.
2. Es besteht Nachholbedarf bei den Gedenkstätten und Einrichtungen, die an die SBZ-/DDR-Zeit erinnern.
3. Der Bund soll sich stärker engagieren und beteiligen; insbesondere darf die Aufarbeitung der kommunistischen Zwangsherrschaft nicht an den Finanzproblemen Berlins und der neuen Länder scheitern.
4. Es sollen keine grundsätzlichen Unterschiede bei der Förderung von Gedenkstätten der beiden deutschen Diktaturen gemacht werden.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen zeigen, dass es ein gesellschaftlicher Konsens ist, dass Nachholbedarf bei der Förderung, Ausgestaltung, Ausstattung und Professionalisierung bei Gedenkstätten besteht, die an die SBZ-/DDR-Zeit mahnen. Die exemplarischen Gedenkstätten von nationaler Bedeutung müssen institutionell gefördert werden, ihre Förderung muss gesichert, der konstatierte Nachholbedarf konkretisiert werden.
Einig sind sich die Sachverständigen auch darin, dass der Bund eine besondere Zuständigkeit bei der Erinnerungskultur hat und Gedenkstätten beider deutschen Diktaturen des vergangenen Jahrhunderts fördern sollte, die von nationaler Bedeutung sind. Hier sind nach den vorgeschlagenen Prinzipien der Gedenkstättenkonzeption des Bundes von 1999 und des Antrags der Union konkrete Orte zu benennen. Bei der künftigen Förderung von Gedenkstätten darf nicht das Zufallsprinzip herrschen oder die Kassenlage des Sitzlandes bestimmen. Auch bei einem stärkeren Engagement des Bundes müssen die Gedenkstätten ihre Eigenständigkeit bewahren. Das gilt auch und besonders für die politische Bildungsarbeit.
Es kommt jetzt darauf an, in einer Zwischenbilanz fünf Jahre nach dem Konzept der Bundesregierung eine Evaluation des Erreichten durchzuführen mit dem Ziel, die künftige Aufgabe des Gedenkstättenkonzeptes im Konsens zu formulieren. Die nun in die Zuständigkeit der Beauftragten für Kultur und Medien fallende Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur ist ein möglicher Grundpfeiler für die künftige Erinnerung an die SED-Unrechtsregime, wenn die notwendigen Änderungen und Erweiterungen auf den Weg gebracht werden.
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