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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Nooke: Gedenkstättenantrag der Union zeigt Handlungsbedarf auf

Berlin (ots)

Zur Anhörung des Ausschusses für Kultur und Medien
des Deutschen Bundestag zum Gedenkstättenantrag der Union erklärt der
kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Günter Nooke MdB:
Der Antrag der Unionsfraktion ist Anlaß für eine systematische
Befassung des Parlamentes mit der künftigen Gestaltung der
Gedenkstättenpolitik des Bundes. Das begrüße ich ausdrücklich, und
die jüngsten Weichenstellungen von Seiten des Bundes – wie etwa die
Überführung der Zuständigkeit für die Stasi-Unterlagenbehörde und die
Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur zur Beauftragten für Kultur
und Medien – haben deutlich gemacht, dass Handlungsbedarf besteht, um
das Gedenkstättenkonzept des Bundes an die neue Situation anzupassen
und dauerhaft tragfähig zu machen.
Vier wesentliche Aussagen in den Antworten der Sachverständigen
sind besonders hervorzuheben:
1. Ein gemeinsames Gedenkstättenkonzept für NS-Diktatur und SED-
Diktatur ist sinnvoll und richtig.
2. Es besteht Nachholbedarf bei den Gedenkstätten und
Einrichtungen, die an die SBZ-/DDR-Zeit erinnern.
3. Der Bund soll sich stärker engagieren und beteiligen;
insbesondere darf die Aufarbeitung der kommunistischen
Zwangsherrschaft nicht an den Finanzproblemen Berlins und der neuen
Länder scheitern.
4. Es sollen keine grundsätzlichen Unterschiede bei der Förderung
von Gedenkstätten der beiden deutschen Diktaturen gemacht werden.
Die Stellungnahmen der Sachverständigen zeigen, dass es ein
gesellschaftlicher Konsens ist, dass Nachholbedarf bei der Förderung,
Ausgestaltung, Ausstattung und Professionalisierung bei Gedenkstätten
besteht, die an die SBZ-/DDR-Zeit mahnen. Die exemplarischen
Gedenkstätten von nationaler Bedeutung müssen institutionell
gefördert werden, ihre Förderung muss gesichert, der konstatierte
Nachholbedarf konkretisiert werden.
Einig sind sich die Sachverständigen auch darin, dass der Bund
eine besondere Zuständigkeit bei der Erinnerungskultur hat und
Gedenkstätten beider deutschen Diktaturen des vergangenen
Jahrhunderts fördern sollte, die von nationaler Bedeutung sind. Hier
sind nach den vorgeschlagenen Prinzipien der Gedenkstättenkonzeption
des Bundes von 1999 und des Antrags der Union konkrete Orte zu
benennen. Bei der künftigen Förderung von Gedenkstätten darf nicht
das Zufallsprinzip herrschen oder die Kassenlage des Sitzlandes
bestimmen. Auch bei einem stärkeren Engagement des Bundes müssen die
Gedenkstätten ihre Eigenständigkeit bewahren. Das gilt auch und
besonders für die politische Bildungsarbeit.
Es kommt jetzt darauf an, in einer Zwischenbilanz fünf Jahre nach
dem Konzept der Bundesregierung eine Evaluation des Erreichten
durchzuführen mit dem Ziel, die künftige Aufgabe des
Gedenkstättenkonzeptes im Konsens zu formulieren. Die nun in die
Zuständigkeit der Beauftragten für Kultur und Medien fallende
Stiftung Aufarbeitung der SED-Diktatur ist ein möglicher Grundpfeiler
für die künftige Erinnerung an die SED-Unrechtsregime, wenn die
notwendigen Änderungen und Erweiterungen auf den Weg gebracht werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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