Austermann/Kaster: Freibrief zum Lügen für Regierungssprecher?
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung einer Kleinen Anfrage zu den Verstrickungen von Regierungssprecher Bela Anda in der Lügen- Affäre erklären der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dietrich Austermann MdB und der zuständige Berichterstatter für das Bundespresseamt, Bernhard Kaster MdB:
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob der Regierungssprecher Anda wissentlich Öffentlichkeit und Medien in der so genannten Disketten- Affäre belogen hat. Entsprechende Einlassungen soll der Prozessvertreter der Bundesregierung in der öffentlichen Verhandlung im Prozess über das Verschwinden einer Fotodiskette vor dem Landgericht Berlin gemacht haben. Damit sind erhebliche Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit und nicht zuletzt dem Charakter des Regierungssprechers aufgekommen. Die Krone setzt dem ganzen jedoch die Äußerung des Prozessvertreters auf, dass Lügen nicht strafbar sei. Dass die Bundesregierung ihrem eigenen Regierungssprecher einen Freibrief zum Lügen ausstellt, ist ein einmaliger Vorgang. Dadurch hat Rot-Grün selbst seine Glaubwürdigkeit zerstört und der allgemeinen Politikverdrossenheit weiter Vorschub geleistet.
Bislang hat sich die Bundesregierung hierzu allen Fragen aus dem Bundestag inhaltlich verweigert. In dem betreffenden Amtshaftungsprozess hatten zahlreiche Prozessbeobachter übereinstimmend über Einlassungen der Bundesregierung in der Hauptverhandlung berichtet, die wörtlich besagen, dass Bela Anda unbestritten die Unwahrheit gesagt habe, doch gelte: Lügen ist nicht strafbar.
Im Hinblick auf die bestehenden Ansprüche an die Glaubwürdigkeit eines Sprechers der Regierung der Bundesrepublik Deutschland muss unabhängig von der noch ausstehenden Rechtskraft des entsprechenden Urteils dringend geklärt werden, ob die veröffentlichten und nicht dementierten Haltungen und Aussagen des Prozessvertreters der Bundesregierung in dem Prozess zutreffend wiedergegeben worden sind.
In der 22 Fragen umfassenden Kleinen Anfrage wird sich die Bundesregierung jetzt zu ihrem Regierungssprecher, dessen fehlender Wahrheitsliebe und möglichen Konsequenzen erklären müssen. Sind die Aussagen in dem Prozess tatsächlich so gefallen, wäre sowohl die Glaubwürdigkeit des Regierungssprechers zerstört, als auch die strafrechtlichen Aspekte dieses Verhaltens neu zu bewerten.
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