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Baumann/Kauder: Rot-Grün gegen Bürgernähe und Transparenz

Berlin (ots)

Anlässlich der von Rot-Grün im Petitionsausschuss
durchgesetzten Entscheidung, Petitionen von Bürgern negativ
abzuschließen, in denen es um die Transparenz staatlichen Handelns
geht, erklären der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, und der zuständige
Berichterstatter, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) MdB:
Wieder einmal verhalten sich die Koalitionsfraktionen im
Petitionsausschuss wenig bürgerfreundlich und stehen damit im
Widerspruch zu den großen Worten, denen sie – wenn es darauf ankommt
– eben keine Taten folgen lassen. Während Rot-Grün im
Koalitionsvertrag von 2002 mehr Transparenz für Bürger und Reformen
im Justizwesen angekündigt haben, kneifen ihre Vertreter im
Petitionsausschuss, anstatt in konkreten Fällen Verbesserungen
einzuführen, um den betroffenen Menschen zu helfen.
In den heute mit rot-grüner Mehrheit dem Bundestag zum Abschluss
empfohlenen Fällen geht es um folgendes:
Zum einen forderte ein Bürger ein Auskunftsrecht gegenüber
Behörden, um den Aufenthaltsort zahlungsunwilliger
Vollstreckungsschuldner herauszufinden. Anlass war der mehrfach
fehlgeschlagene Versuch, eine wegen Mietbetrugs rechtskräftig
verurteilte Person über Meldebehörden und andere Ämter ausfindig zu
machen. Mit ihrer Weigerung, diese Petition den
Landesvolksvertretungen zuzuleiten und den Fraktionen zur Kenntnis zu
geben, verhindert die Koalition eine Lösung für dieses Problem und
schützt damit unter dem Mantel des Sozialdatenschutzes letztlich auch
untergetauchte Straftäter.
Zum anderen weigerten sich SPD und Bündnisgrüne, das Recht auf
eine begründete Revisionsentscheidung in Strafsachen ernst zu nehmen.
Ein Petent begehrte die Änderung der Strafprozessordnung dahingehend,
dass Beschlüsse, mit denen Revisionen als offensichtlich unbegründet
verworfen werden, ihrerseits begründet werden müssen. Der Petent
legte dar, dass in der Praxis aus der Ausnahmevorschrift, von einer
Begründung absehen zu können, inzwischen die Regel geworden sei. Da
keinerlei Grund erkennbar ist, warum (auch oberste) Gerichte ihre
Entscheidungen nicht begründen sollten, wäre es ein Leichtes gewesen,
unseren Antrag mit zu unterstützen, diese Petition dem
Justizministerium als Material und den Fraktionen zur Kenntnis zu
geben.
Leider ließ sich Rot-Grün im Petitionsausschuss von der sinnvollen
Überprüfung dieses Anliegens nicht überzeugen und schloss diese
Petition mit Mehrheit ab.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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