Baumann/Kauder: Rot-Grün gegen Bürgernähe und Transparenz
Berlin (ots)
Anlässlich der von Rot-Grün im Petitionsausschuss durchgesetzten Entscheidung, Petitionen von Bürgern negativ abzuschließen, in denen es um die Transparenz staatlichen Handelns geht, erklären der Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, und der zuständige Berichterstatter, Siegfried Kauder (Bad Dürrheim) MdB:
Wieder einmal verhalten sich die Koalitionsfraktionen im Petitionsausschuss wenig bürgerfreundlich und stehen damit im Widerspruch zu den großen Worten, denen sie wenn es darauf ankommt eben keine Taten folgen lassen. Während Rot-Grün im Koalitionsvertrag von 2002 mehr Transparenz für Bürger und Reformen im Justizwesen angekündigt haben, kneifen ihre Vertreter im Petitionsausschuss, anstatt in konkreten Fällen Verbesserungen einzuführen, um den betroffenen Menschen zu helfen.
In den heute mit rot-grüner Mehrheit dem Bundestag zum Abschluss empfohlenen Fällen geht es um folgendes:
Zum einen forderte ein Bürger ein Auskunftsrecht gegenüber Behörden, um den Aufenthaltsort zahlungsunwilliger Vollstreckungsschuldner herauszufinden. Anlass war der mehrfach fehlgeschlagene Versuch, eine wegen Mietbetrugs rechtskräftig verurteilte Person über Meldebehörden und andere Ämter ausfindig zu machen. Mit ihrer Weigerung, diese Petition den Landesvolksvertretungen zuzuleiten und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben, verhindert die Koalition eine Lösung für dieses Problem und schützt damit unter dem Mantel des Sozialdatenschutzes letztlich auch untergetauchte Straftäter.
Zum anderen weigerten sich SPD und Bündnisgrüne, das Recht auf eine begründete Revisionsentscheidung in Strafsachen ernst zu nehmen. Ein Petent begehrte die Änderung der Strafprozessordnung dahingehend, dass Beschlüsse, mit denen Revisionen als offensichtlich unbegründet verworfen werden, ihrerseits begründet werden müssen. Der Petent legte dar, dass in der Praxis aus der Ausnahmevorschrift, von einer Begründung absehen zu können, inzwischen die Regel geworden sei. Da keinerlei Grund erkennbar ist, warum (auch oberste) Gerichte ihre Entscheidungen nicht begründen sollten, wäre es ein Leichtes gewesen, unseren Antrag mit zu unterstützen, diese Petition dem Justizministerium als Material und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
Leider ließ sich Rot-Grün im Petitionsausschuss von der sinnvollen Überprüfung dieses Anliegens nicht überzeugen und schloss diese Petition mit Mehrheit ab.
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