Koschyk/Grindel: Aushebelung des Zuwanderungskompromisses verhindert
Berlin (ots)
Zur Einigung im Vermittlungsverfahren zum Aufenthaltsrecht erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der zuständige Berichterstatter, Reinhard Grindel MdB:
Es war sehr wichtig, dass die Union im Dezember die Aushebelung des Zuwanderungskompromiss in wichtigen Punkten verhindert hat. Hierdurch konnte konkret verhindert werden, dass gefährliche Ausländer wie der wegen der Planung von Terroranschlägen kürzlich verhaftete Islamist K. oder der Täter im Mordfall Rudolph Moshammer, beide irakische Flüchtlinge, nach den Plänen von Rot-Grün ab 1. Januar an ein unbefristetes Daueraufenthaltsrecht hätten kommen können. Die jetzt erzielte Einigung im Vermittlungsverfahren zum Aufenthaltsrecht, in deren Zuge sich Rot-Grün den Unionsforderungen weitgehend angeschlossen hat, bringt keine Änderungen am Zuwanderungskompromiss. Zudem wurde der Einstieg in eine Bleiberechtsregelung für Altfälle verhindert. Insbesondere hat die Bundesregierung ihr Vorhaben fallen lassen, wonach Inhaber des sog. kleinen Asyls (anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskommission ohne Asylstatus), die zum Stichtag 01.01.2005 seit mehr als drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben, allein durch Zeitablauf und ohne weitere Prüfung eine Niederlassungserlaubnis erhalten sollten. Dies hätte vor allem die Rückführung afghanischer und irakischer Flüchtlinge erschwert.
Es ist erfreulich, dass mit dem Gesetz der Weg zur Einrichtung einer sog. Fundpapier-Datenbank ermöglicht wird. Diese Passabgleichstelle soll aufgefundene Ausweispapiere passlosen Ausländern zuordnen. Mit der Passabgleichstelle wird die Arbeit der Behörden bei der Entscheidungsfindung über Asylanträge und Aufenthaltsbeendigungen erleichtert. Mit der Fundpapierdatenbank kann der Schwierigkeit begegnet werden, dass Ausländer, die ein Asylverfahren betreiben, sich häufig ihrer Papiere entledigen, um durch falsche Personalangaben eine Asylanerkennung zu erreichen oder eine Rückführung bei negativem Ausgang des Asylverfahrens zu verhindern.
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