Altmaier: Karlsruher Entscheidung respektieren, Vermittlungsausschuss zu Gunsten der Union neu besetzen
Berlin (ots)
Zur heutigen Sachverständigenanhörung des Geschäftsordnungs- ausschusses über die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zusammensetzung der Bundestagsbank des Vermittlungsausschusses erklärt der Justiziar der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Peter Altmaier, MdB:
Mit seiner Entscheidung vom 8. Dezember 2004 hat das Bundesverfassungsgericht der rot-grünen Politik willkürlicher Mehrheitsentscheidungen eine schallende Ohrfeige versetzt. Karlsruhe hat entschieden, dass die von Rot-Grün gewählte Methode zur Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss keinen Bestand hat. Zu Beginn der Legislaturperiode hatte Rot-Grün der SPD entgegen allen gängigen Berechnungsmethoden einen zusätzlichen Sitz zu Lasten von CDU/CSU verschafft. Diese Regelung wurde von Karlsruhe gekippt:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bundestag unverzüglich einen neuen Beschluss zu fassen hat. Im Urteil heißt es klipp und klar, dass die gegenwärtige Sitzverteilung im Vermittlungsausschuss die tatsächlichen politischen Kräfteverhältnisse im Plenum des Bundestages nicht mehr in einem noch akzeptablen Umfang wiedergibt. Rot-Grün hat sich bislang den Anordnungen des Karlsruher Urteils mit fadenscheinigen Begründungen verweigert. Der Versuch, durch eine Anhörung im Vermittlungsausschuss zusätzlich Zeit zu gewinnen und eine für die Regierung günstigen Besetzung der Bundestagsbank zu erzwingen, ist heute allerdings gescheitert:
Bereits vorliegende schriftliche Stellungnahmen von Sachverständigen wie den renommierten Professoren Badura und von Danwitz bestätigen, dass bei der Besetzung der Bundestagsbank im Vermittlungsausschuss dem Spiegelbildlichkeitsprinzip der Vorrang gebührt. Soweit einzelne Sachverständige, die von Rot-Grün benannt wurden, eine Sitzkorrektur zu Gunsten von Bündnis 90/Die Grünen empfehlen, vertreten sie einen Standpunkt, der beim Bundesverfassungsgericht nur von einer einzigen Richterin in einem Minderheiten-Votum empfohlen wurde, mithin von der überwältigenden Mehrheit des Gerichtes nicht übernommen wurde.
Ich appelliere an Rot-Grün, sich ihrer rechtsstaatlichen Verantwortung zu stellen und dem Bundesverfassungsgericht den gebotenen Respekt zu erweisen. Jede weitere Verzögerung der Korrektur der Sitzverteilung zu Gunsten der Union wäre eine klare Missachtung des Karlsruher Urteils.
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