Gehb/Granold: Betreuungsrecht wird gesellschaftlichen Veränderungen angepasst
Berlin (ots)
Zur abschließenden Lesung der Reform des Betreuungsrechts im Bundestag erklären der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Ute Granold MdB:
Nach zwei Jahren intensiven Verhandelns haben die Fraktionen des Bundestages und die Bundesländer einen guten Kompromiss zur Reform des Betreuungsrechts gefunden. Die Reform passt die rechtliche Betreuung alter, kranker oder behinderter Menschen, die ihren persönlichen Lebensbereich ganz oder teilweise nicht mehr selbst gestalten können, an die gesellschaftlichen Veränderungen an und trägt den Interessen von mehr als einer Million betreuungsbedürftigen Menschen und den Betreuern gleichermaßen Rechnung. Auf Initiative der Unionsfraktion wurde beschlossen, dass die Bundesregierung nach Ablauf von zwei Jahren einen Bericht über die Erfahrungen mit dem neuen Gesetz vorlegt, um etwaige Unzulänglichkeiten, die sich in der Praxis gezeigt haben, schnell zu korrigieren.
Die CDU/CSU-Fraktion hat in den Verhandlungen darauf gedrängt, dass der von den Ländern eingebrachte erste Entwurf in zentralen Punkten verbessert wurde. So wurden bei der geplanten pauschalen Vergütung der Betreuer durch eine festgelegte Zahl der monatlichen Stunden die Stundensätze deutlich erhöht und flexibler gestaltet: Es wird unterschieden, ob die Betreuten zuhause oder im Heim leben, außerdem werden die Vermögensverhältnisse berücksichtigt. So wird auch in Zukunft eine persönliche Betreuung auf hohem Niveau möglich sein.
Ein besonderes Anliegen der Unionsfraktion war die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuer. Das so genannte Tandemmodell sieht vor, dass ein Berufsbetreuer, der Fälle an ehrenamtliche Betreuer abgibt, noch bis zum Ende des darauf folgenden Monats komplett vergütet wird. So wird verhindert, dass Berufsbetreuer aus rein wirtschaftlichen Erwägungen an weniger aufwändigen Betreuungsfällen festhalten, die auch von ehrenamtlichen Kräften übernommen werden können.
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