Koschyk/Philipp: Konflikt zwischen Bundesregierung und Datenschützern zur DNA-Analyse vorprogrammiert
Berlin (ots)
Anlässlich der Entschließung der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur Bundesratsinitiative zur Ausweitung der DNA-Analyse erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Heute bringt die Union im Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens in den Bundesrat ein.
Und laut Frankfurter Rundschau vom 26. Januar 2005 wollen sowohl Innenminister Schily als auch man höre und staune! sogar der Kanzler die DNA-Analyse als Standardmethode bei der erkennungsdienstlichen Behandlung einführen.
Damit befinden sie sich - zumindest gemessen an ihren Ankündigen - auf der Linie der Union.
Die Entschließung der Datenschutzbeauftragten steht in diametralem Widerspruch zu dieser Entwicklung. Die verlautbarte Auffassung, wonach die DNA-Analyse nicht mit anderen erkennungsdienstlichen Maßnahmen gleichgesetzt werden könne, ist praxisfremd, weltfern und in ihren Begründungen falsch.
Geradezu abenteuerlich lesen sich die Ausführungen über das permanent von jedem Menschen hinterlassene Spurenmaterial, so dass eine große Gefahr bestünde, dass Unbeteiligte unberechtigten Verdächtigungen ausgesetzt werden bzw gar bewusst DNA-Material Dritter am Tatort ausgestreut wird. Dies ist an kriminalistischer Naivität nicht zu überbieten. Auch Fingerabdrücke werden täglich überall hinterlassen.
Und mit dem Hinweis auf Fortschritte der Technik, wonach irgendwann einmal auch kodierende Abschnitte möglicherweise ausgewertet würden, werden Ängste der Bürger in nicht zu verantwortender Weise geschürt.
Die Regeln in der Strafprozessordnung sind hierzu eindeutig und auch der neue Gesetzentwurf wird hieran nichts ändern, es geht bei der DNA-Analyse allein um die Identifikation und um nichts anderes.
Bei jeder Blutprobe wäre dann nach der Lesart der Datenschutzbeauftragten ein Mißbrauch durch die Labors der Kriminaltechnik möglich.
Bei der Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der DNA-Analyse geht es um einen wesentlichen Fortschritt in der Kriminalitätsbekämpfung.
Der bisher noch bestehende Richtervorbehalt führt zu unnötigem bürokratischen Mehraufwand und rechtsstaatlich nicht gebotenen Zeitverzögerungen.
Rot-Grün muss hierzu endlich Farbe bekennen!
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