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Koschyk/Philipp: Konflikt zwischen Bundesregierung und Datenschützern zur DNA-Analyse vorprogrammiert

Berlin (ots)

Anlässlich der Entschließung der Konferenz der
Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder zur
Bundesratsinitiative zur Ausweitung der DNA-Analyse erklären der
innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut
Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp
MdB:
Heute bringt die Union im Bundesrat einen Gesetzentwurf „zur
Neuregelung der DNA-Analyse zu Zwecken des Strafverfahrens“ in den
Bundesrat ein.
Und laut Frankfurter Rundschau vom 26. Januar 2005 wollen sowohl
Innenminister Schily als auch – man höre und staune! – sogar der
Kanzler die DNA-Analyse als Standardmethode bei der
erkennungsdienstlichen Behandlung einführen.
Damit befinden sie sich - zumindest gemessen an ihren Ankündigen -
auf der Linie der Union.
Die Entschließung der Datenschutzbeauftragten steht in diametralem
Widerspruch zu dieser Entwicklung. Die verlautbarte Auffassung,
wonach die DNA-Analyse nicht mit anderen erkennungsdienstlichen
Maßnahmen gleichgesetzt werden könne, ist praxisfremd, weltfern und
in ihren Begründungen falsch.
Geradezu abenteuerlich lesen sich die Ausführungen über das
„permanent von jedem Menschen hinterlassene Spurenmaterial“, so dass
eine große Gefahr bestünde, dass Unbeteiligte unberechtigten
Verdächtigungen ausgesetzt werden bzw gar bewusst DNA-Material
Dritter am Tatort ausgestreut wird. Dies ist an kriminalistischer
Naivität nicht zu überbieten. Auch Fingerabdrücke werden täglich
überall hinterlassen.
Und mit dem Hinweis auf Fortschritte der Technik, wonach
irgendwann einmal auch kodierende Abschnitte möglicherweise
ausgewertet würden, werden Ängste der Bürger in nicht zu
verantwortender Weise geschürt.
Die Regeln in der Strafprozessordnung sind hierzu eindeutig und
auch der neue Gesetzentwurf wird hieran nichts ändern, es geht bei
der DNA-Analyse allein um die Identifikation und um nichts anderes.
Bei jeder Blutprobe wäre dann nach der Lesart der
Datenschutzbeauftragten ein „Mißbrauch“ durch die Labors der
Kriminaltechnik möglich.
Bei der Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten der DNA-Analyse
geht es um einen wesentlichen Fortschritt in der
Kriminalitätsbekämpfung.
Der bisher noch bestehende Richtervorbehalt führt zu unnötigem
bürokratischen Mehraufwand und rechtsstaatlich nicht gebotenen
Zeitverzögerungen.
Rot-Grün muss hierzu endlich Farbe bekennen!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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