Koschyk: Berliner Hassprediger bekommt längeren Rechtsweg als von der Verfassung verlangt
Berlin (ots)
Zu heutigen Pressberichten Hassprediger darf nicht bleiben (Tagesspiegel vom 24.2.2005) erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Der Berliner Hassprediger muss Deutschland schnellstens verlassen. Doch Realität ist: Jetzt werden wir wieder das bekannte Trauerspiel erleben: Es wird geklagt und geklagt, und ob er abgeschoben wird, steht in den Sternen. Schnell jedenfalls wird es nicht gehen.
Es schadet unserem Land, wenn sich Extremisten den Rechtsstaat zunutze machen, um sich durch alle Instanzen zu klagen um damit ihren Aufenthalt um Jahre zu verlängern, um dann möglicherweise letztendlich nicht mehr abgeschoben werden zu können.
Erforderlich ist eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren für alle gefährlichen Ausländer. Dies ist unabdingbar. In Deutschland leben ca. 30.000 Islamisten, denen wir hinsichtlich ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten mehr gewähren als die Verfassung gebietet. Daher ist eine Verkürzung des Instanzenzugs von drei auf eine geboten. Auch darf es keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen Ausweisungen und Abschiebungen und keine aufschiebende Wirkung der Klage mehr geben. Gefährliche Ausländer sollen ihren Antrag bei Gericht in bestimmten kurzen Fristen stellen und begründen müssen. Das Gericht muss dann innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Im Falle der Verzögerung können Angaben des Ausländers bei Gericht unberücksichtigt bleiben.
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