Seiffert/Flosbach: Altersvorsorgeprodukte steuerrechtlich gleichstellen
Berlin (ots)
Zur heutigen Einbringung des Antrags der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den Deutschen Bundestag, der die steuerrechtliche Gleichbehandlung von Vorsorgeprodukten beim Aufbau einer kapitalgedeckten privaten Altersversorgung zum Ziel hat. erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Heinz Seiffert MdB, und der zuständige Berichterstatter, Klaus-Peter Flosbach MdB:
Die kapitalgedeckte private Altersvorsorge wird wegen der demografischen Entwicklung immer wichtiger. Der Verbraucher sollte frei wählen können, welches Produkt er für seine Vorsorge wählt. Diese Produktwahl ist wegen eines handwerklichen Fehlers im Einkommensteuergesetz momentan eingeschränkt. Nach jetziger Gesetzeslage sind Vorsorgebeiträge nur steuerlich absetzbar, wenn sie an ein Versicherungsunternehmen geleistet werden. Bei den Beratungen zum Alterseinkünftegesetz herrschte im Parlament Einigkeit darüber, dass es diese Einschränkung nicht geben soll. Deshalb muss der Fehler behoben werden Ziel der CSU/CSU- Bundestagsfraktion ist, dass alle Altersvorsorgeprodukte steuerrechtlich gleich behandelt werden. Hierzu gehören z.B. auch Fondssparpläne oder Banksparpläne, bei denen das Kapital frühestens ab dem 60. Lebensjahr bis ans Lebensende ausgezahlt wird. Es ist nicht einzusehen, dass einerseits eine fondsgebundene Rentenversicherung - also ein Fondssparplan im Mantel eines Versicherungsvertrages - als Vorsorgeplan akzeptiert wird. Banksparpläne oder Investmentsparpläne werden andererseits aber nicht als Vorsorgeprodukte anerkannt.
Der mündige Verbraucher sollte abwägen können, welche Form der Privatvorsorge er für seine persönliche Situation wählt. Die jetzige Beschränkung auf bestimmte Produkte bevormundet die Bürgerinnen und Bürger. Der Steuerpflichtige wählt somit nicht das passende Produkt, sondern entscheidet, welches Produkt steuerlich vorteilhaft ist. Das verzerrt den Wettbewerb.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, das Einkommensteuergesetz an dieser Stelle zu korrigieren.
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