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Marschewski: Bei Wohnortzuweisungen von Spätaussiedlern unbillige Härten vermeiden

Berlin (ots)

Anlässlich der Annahme des 5. Änderungsgesetzes zum
Wohnortzuweisungsgesetz im Deutschen Bundestag erklärt der
Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Vertriebene und Flüchtlinge“ der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erwin Marschewski MdB:
CDU und CSU begrüßen die Änderungen beim Wohnortzuweisungsgesetz,
die helfen werden, künftig unbillige Härten bei den Verteilungs- und
Zuweisungsentscheidungen zu vermeiden.
Denn künftig wird anerkannt, wenn durch die Verteilungs- und
Zuweisungsentscheidungen
1. Ehegatten oder minderjährige Kinder verschiedenen Wohnorten
zugewiesen wurden,
2. die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit behindert wird, auch wenn
diese noch nicht den Lebensunterhalt deckt.
Die jetzt beschlossene Gesetzesänderung stellt eine erhebliche
Verbesserung zum Wohle der deutschen Spätaussiedler dar. Die Änderung
des Gesetzes fördert die Integration der Spätaussiedler in den
Arbeitsmarkt und trägt dem grundgesetzlichen Schutz der Familie
Rechnung.
Insgesamt verbindet sich mit dem Wohnortzuweisungsgesetz eine
nunmehr zehnjährige Erfolgsgeschichte. Durch die Zuweisung eines
Wohnortes für einen Zeitraum von drei Jahren konnten die Lasten der
Integration gleichmäßig auf Länder und Kommunen verteilt und ein
erheblicher Beitrag zur Akzeptanz der deutschen Spätaussiedler
geleistet werden.
Mit der nunmehr im Deutschen Bundestag beschlossenen
Gesetzesänderung wird zudem einer Forderung des
Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, das in einem Urteil die
temporäre Einschränkung der Freizügigkeit bestätigt hat, aber
angeregt hat, unbillige Härten zu vermeiden.
Die beschlossene Gesetzesänderung wird die bislang erfolgreiche
Integration der deutschen Spätaussiedler weiter verbessern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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