Gröhe: Todesstrafe für minderjährige Mörder in den USA verfassungswidrig
Berlin (ots)
Zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die Todesstrafe für minderjährige Täter abzuschaffen, erklärt der Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hermann Gröhe MdB :
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, die Todesstrafe für minderjährige Täter für verfassungswidrig zu erklären, ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg, die Todesstrafe zu ächten. Bereits im Jahre 2002 hat derselbe Gerichtshof die Vollstreckung der Todesstrafe an geistig Zurückgebliebenen für unzulässig erklärt.
Nach Meinung des Gerichts verstoßen Hinrichtungen von Personen, die zur Tatzeit Jugendliche waren, wegen ihrer Grausamkeit gegen die amerikanische Verfassung. 72 Urteile müssen nun revidiert werden. Einer der beteiligten Richter erklärte ausdrücklich, der allgemeine Trend gehe zur Abschaffung dieser Strafform.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßt diese Entscheidung! Der Einsatz für die weltweite Ächtung und Abschaffung der Todesstrafe ist schon seit Jahren eines der zentralen Ziele unserer Menschenrechtspolitik. Im Jahre 2000 hat sich der Bundestag einstimmig gegen die Todesstrafe auch in den USA ausgesprochen. Das jetzige Urteil des amerikanischen Obersten Gerichtshofs ist ein wichtiger Erfolg der Gegner der Todesstrafe in den USA. Sie haben auch weiterhin unsere Unterstützung!
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