Eichhorn/Grübel/Roedel: Antidiskriminierungsgesetz ist überflüssig, kompliziert und bürokratisch
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages zum Antidiskriminierungsgesetz erklärt die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB sowie die zuständigen Berichterstatter, Markus Grübel MdB und Hannelore Roedel MdB:
In der Anhörung im Deutschen Bundstag haben zahlreiche Experten deutlich gemacht, dass das Antidiskriminierungsgesetz ein neues Bürokratiemonster ist, das viel kostet, die Wirtschaft erheblich belastet und Arbeitsplätze vernichtet. Der Schutz und die wirksame Bekämpfung von Diskriminierungen werden mit dem Gesetzentwurf nicht erreicht.
Die Experten machten deutlich, dass der Gesetzentwurf von Rot-Grün in der momentan schwiegen Lage am Arbeitsmarkt mit über 5,2 Millionen Arbeitslosen ein völlig falsches Signal ist. Deshalb haben die Bundesminister Schily, Eichel und Clement zu Recht, wenn auch sehr spät, die Notbremse gezogen und die Rücknahme des Antidiskriminierungsgesetzes gefordert. Der Ministerpräsident von NRW, Peer Steinbrück, hat bereits die Ablehnung des Gesetzentwurfes im Bundesrat angekündigt.
Von den Experten wurde insbesondere kritisiert, dass die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf weit über die Vorgaben von Brüssel hinausschießt, der Rechtsverkehr sowohl unter Geschäfts- als auch Privatleuten erheblich erschwert wird und ein massiver Eingriff in die Vertragsfreiheit erfolgt. Der Gesetzentwurf macht das Leben komplizierter.
Er bringt keine Lösungen sondern wirft vor allem zahlreiche Fragen und Probleme auf: Darf man in eine Stellenanzeige für einen Nachrichtensprecher noch schreiben, dass ein Muttersprachler gesucht wird? Kann man in Zukunft noch akzentfreies Deutsch fordern?
Warum kann ein gleichgeschlechtliches Paar den Vermieter möglicherweise auf Schadensersatz verklagen, wenn dieser aus sozialen Gründen eine 150 qm-Wohnung an eine Familie mit drei Kindern und nicht an das gleichgeschlechtliche Paar vermietet?
Die Durchmischung verschiedener Bevölkerungsgruppen in Stadtteilen ist eine im Interesse der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger bewährte integrationspolitische Maßnahme und trägt durch die Vermeidung von Ghettos zu einem möglichst friedlichen und konfliktfreien Zusammenleben bei. Warum darf nach dem vorliegenden Gesetzentwurf diese sozialverträgliche Belegung von Wohnungen nach Quoten in Zukunft nicht mehr möglich sein?
Die aufgeworfenen Fragen zeigen: dieses Gesetz ist vor allem ein Arbeitsplatzbeschaffungsprogramm für Anwälte und Gerichte. Lange und schwierige Gerichtsverhandlungen belasten jedoch Arbeitgeber und Arbeitnehmer, kosten Geld und verhindert Arbeitsplätze in Deutschland. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab und fordern die Bundesregierung auf, nur das zu regeln, was durch die EU-Richtlinien vorgegeben wird.
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