Koschyk/Fuchs: Mehr Bürokratie durch neues Antidiskriminierungsgesetz
Berlin (ots)
Zu der Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der AG Bürokratieabbau zum Entwurf des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) erklären der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Bürokratieabbau der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Die Front derer, die entschieden für ein neues Bürokratieaufbau- Gesetz eintreten, bröckelt unaufhaltsam.
Dies ergibt sich nicht nur aus der aktuellen Auseinandersetzung innerhalb der Regierungskoalition über die Frage der Rücknahme des Antidiskriminierungsgesetzes (ADG). Auch aus den Antworten der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion nach den bürokratischen Auswirkungen des ADG ergibt sich eindeutig und zweifelsfrei: es wird zu einem Aufwuchs an Bürokratie führen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen erforderlich sein.
Auf die Frage, in welchen Regelungen das ADG über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgeht, antwortet die Bundesregierung nur lückenhaft: Nicht erwähnt wird das neue Verbandsklagerecht für Antidiskriminierungsverbände - die EU sieht hier lediglich ein Beteiligungsrecht vor -, und nicht erwähnt werden die umfangreichen neuen Pflichten der Arbeitgeber.
Die bürokratischen Kosten für Unternehmen, die das ADG mit sich bringt, sind aus Sicht der Bundesregierung marginal. Kosten würden überhaupt erst entstehen, wenn ein angeblich Benachteiligter vor Gericht ziehen würde. Dass der Arbeitgeber aber für diesen Fall gewappnet sein, also aufwendige Dokumentation und Archivierung betreiben muss, auch wenn es nicht zu einem Verfahren kommt, wird von der Bundesregierung überhaupt nicht berücksichtigt.
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit, so die Bundesregierung, werde durch das ADG nicht berührt. Das trifft nicht zu. Die Vertragsfreiheit ist für das deutsche Zivilrecht wesentlich. Das ADG, als Einschränkung der Vertragsfreiheit, steht daher in Konflikt mit unserer Rechtsordnung.
Das in den eigenen Reihen entstanden Feuer, ausgelöst durch die Bemerkung des Bundesinnenministers Otto Schily, das ADG sei kein Beitrag zum Bürokratieabbau, wird nun hoffentlich zu später Einsicht führen.
Die deutsche Wirtschaft leidet unter jährlichen Bürokratiekosten in Höhe von 46 Milliarden Euro. Daher darf das ADG nicht über die Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehen. Es muss endlich Schluss sein mit dem Draufsatteln von wachstumsvernichtender Bürokratie.
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