Alle Storys
Folgen
Keine Story von CDU/CSU - Bundestagsfraktion mehr verpassen.

CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Fuchs: Mehr Bürokratie durch neues Antidiskriminierungsgesetz

Berlin (ots)

Zu der Antwort der Bundesregierung auf die kleine
Anfrage der AG Bürokratieabbau zum Entwurf des
Antidiskriminierungsgesetzes (ADG) erklären der Vorsitzende der
Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk
MdB, und der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Bürokratieabbau“ der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:
Die Front derer, die entschieden für ein neues „Bürokratieaufbau-
Gesetz“ eintreten, bröckelt unaufhaltsam.
Dies ergibt sich nicht nur aus der aktuellen Auseinandersetzung
innerhalb der Regierungskoalition über die Frage der Rücknahme des
Antidiskriminierungsgesetzes (ADG). Auch aus den Antworten der
Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion nach den bürokratischen Auswirkungen des ADG
ergibt sich eindeutig und zweifelsfrei: es wird zu einem Aufwuchs an
Bürokratie führen. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von neuen
gesetzlichen Regelungen erforderlich sein.
Auf die Frage, in welchen Regelungen das ADG über die Vorgaben der
EU-Richtlinien hinausgeht, antwortet die Bundesregierung nur
lückenhaft: Nicht erwähnt wird das neue Verbandsklagerecht für
Antidiskriminierungsverbände - die EU sieht hier lediglich ein
Beteiligungsrecht vor -, und nicht erwähnt werden die umfangreichen
neuen Pflichten der Arbeitgeber.
Die bürokratischen Kosten für Unternehmen, die das ADG mit sich
bringt, sind aus Sicht der Bundesregierung marginal. Kosten würden
überhaupt erst entstehen, wenn ein angeblich Benachteiligter vor
Gericht ziehen würde. Dass der Arbeitgeber aber für diesen Fall
gewappnet sein, also aufwendige Dokumentation und Archivierung
betreiben muss, auch wenn es nicht zu einem Verfahren kommt, wird von
der Bundesregierung überhaupt nicht berücksichtigt.
Der Grundsatz der Vertragsfreiheit, so die Bundesregierung, werde
durch das ADG nicht berührt. Das trifft nicht zu. Die
Vertragsfreiheit ist für das deutsche Zivilrecht wesentlich. Das ADG,
als Einschränkung der Vertragsfreiheit, steht daher in Konflikt mit
unserer Rechtsordnung.
Das in den eigenen Reihen entstanden Feuer, ausgelöst durch die
Bemerkung des Bundesinnenministers Otto Schily, das ADG sei kein
Beitrag zum Bürokratieabbau, wird nun hoffentlich zu später Einsicht
führen.
Die deutsche Wirtschaft leidet unter jährlichen Bürokratiekosten
in Höhe von 46 Milliarden Euro. Daher darf das ADG nicht über die
Vorgaben der EU-Richtlinien hinausgehen. Es muss endlich Schluss sein
mit dem Draufsatteln von wachstumsvernichtender Bürokratie.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell

Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Weitere Storys: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
  • 07.03.2005 – 11:05

    Koschyk: Antwort der Bundesregierung bestätigt Befürchtungen beim Doppel-Pass-Trick

    Berlin (ots) - Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU- Bundestagsfraktion „Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Wiedereinbürgerung durch ausländische Staaten“ – BT-Drucksache 15/4880-erklärt der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk ...

  • 07.03.2005 – 10:25

    Widmann-Mauz: Frauenrechte 10 Jahre nach Peking

    Berlin (ots) - Zum Weltfrauentag am 8. März 2005 erklärt die Vorsitzende der Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Annette Widmann-Mauz MdB: Zehn Jahre nach der 4. Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking wird derzeit bei der Sitzung der VN-Frauenrechtskommission in New York Bilanz über den Stand der Durchsetzung der Rechte von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen gezogen. ...