Böhmer: Experten bestätigen: Antidiskriminierungsgesetz ist Bevormundungsgesetz!
Berlin (ots)
Anlässlich der Öffentlichen Anhörung zum Antidiskriminierungsgesetz im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das aktuelle Antidiskriminierungsgesetz ist ein zentrales Beispiel, wie die Bundesregierung moralisch korrektes Verhalten im Wirtschafts- und Arbeitsleben zuerst von Staats wegen definieren und dann mit Gesetzen, Behörden und Gerichtsverfahren auch zwangsweise durchsetzen will. Die Menschen, die man vor Diskriminierung schützen will, z.B. Behinderte oder ältere Menschen, werden nicht wirklich geschützt. Auch den Schutz der Familien sucht man bei den geschützten Gruppen vergeblich, obwohl sie die Basis unserer Gesellschaft bilden.
Mehrheitlich bestätigen die Experten bei der heutigen Anhörung hingegen: Das Antidiskriminierungsgesetz ist in Wirkung und Absicht ein Bevormundungsgesetz. Es greift tief in die Vertragsfreiheit und die Eigentumsrechte der Bürger ein und geht weit über die Anforderungen der EU hinaus. Obwohl die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft verlangt, weitet die Bundesregierung die Verbote auf Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht aus. Sogar innerhalb der rot-grünen Koalition und im Bundeskabinett hat man inzwischen die Unsinnigkeit des Gesetzes erkannt es muss in der vorliegenden Fassung schleunigst wieder vom Tisch! Die Wirtschaft ist bereits genug rechtlichen Hürden, Bürokratielasten und Rechtsunsicherheiten ausgesetzt. Im Ergebnis wird die Bereitschaft, Arbeitsplätze anzubieten und Wohnungen zu bauen, weiter abnehmen. Die Vielzahl der Diskriminierungstatbestände, die weitreichende Beweislastumkehr, die Haftung für Drittverschulden und die umfassenden Klagemöglichkeiten für Interessensverbände werden zu gesellschaftlichem Unfrieden und neuen Ungerechtigkeiten führen. In Zukunft kann es passieren, dass nicht Qualifikation, sondern Kompetenz des Anwaltes und die neu gegründeten Antidiskriminierungsvereine darüber entscheiden, wer eingestellt wird.
Das Antidiskriminierungsgesetz zeigt wie kein anderes, welches Staats- und Menschenbild Rot-Grün verfolgt. Das Gesetz bedeutet einen tiefen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und hängt der Utopie an, völlige Gerechtigkeit mit staatlichen Regelungen herstellen zu können. Das Gegenteil wird der Fall sein: Statt Vertrauen zu schaffen, wird Misstrauen gesät. Statt Freiheit und Gerechtigkeit zu fördern, wird Bevormundung und Ungerechtigkeit geschaffen.
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