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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Gehb/Koschyk: Bei Verschärfung des Versammlungsrechts verfassungsrechtliche Grenzen beachten

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung des Bundestages zur
Verschärfung des Versammlungsrechts erklären der rechtspolitische
Sprecher, Dr. Jürgen Gehb MdB, sowie der innenpolitische Sprecher der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB:
Die notwendigen Bemühungen anlässlich der geplanten NPD-
Demonstrationen am 8. Mai, das geltende Versammlungsrecht zu
verschärfen, sollten durch Korrekturen der Gesetzesvorlagen
verfassungsfest gemacht werden. Im Blick auf die allgemeine Freiheit
der Meinungsäußerung und das Demonstrationsrecht des Grundgesetzes
darf es nicht zu einer Inflation neuer Leugnungs-Straftaten kommen,
die am Ende einer Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht
nicht standhalten würden. Eine in Karlsruhe erfolgreiche
Verfassungsbeschwerde der NPD würde nach den gescheiterten NPD-
Verbotsverfahren alle gut gemeinten Verbotspläne ins Gegenteil
verkehren.
Jede Änderung des geltenden Strafrechts birgt die Gefahr, dass
auch unverdächtige oder harmlose Aussagen unter die Strafbarkeit
fallen. Wenn etwa Historiker, Journalisten oder auch Politiker
historische und zeitgeschichtliche Debatten führen, sollte eine
Strafbarkeit nicht automatisch eintreten. Jegliche Änderung im
Strafrecht muss daher den Maßstäben verfassungsrechtlicher
Vertretbarkeit und rechtspolitischer Verantwortung genügen. Neue
Straftatbestände sollten deshalb insbesondere in Bezug auf ihre
Qualität als Erfolgsdelikt und durch die Aufnahme von
Tatbestandsmerkmalen aus der Rechtsprechung konkretisiert und
präzisiert werden.
Auch bei den geplanten versammlungsrechtlichen Verbotstatbeständen
ist darauf zu achten, dass die Maßnahmen genau die beabsichtigten
Propaganda-Aufmärsche betreffen und weder über das Ziel
hinausschießen noch unerwünschte Lücken bleiben. Dabei ist das
Brandenburger Tor vor missbräuchlichen Aufzügen in verfassungsgemäßer
Weise zu bewahren, indem dieser Ort in den Schutzbereich vor solchen
Aufmärschen geschützt wird. Deswegen könnte es sich als möglicher
Kompromissweg erweisen, im Versammlungsrecht eine Ergänzung von § 15
vorzunehmen, wonach ein Versammlungsverbot möglich würde, wenn nach
den konkret feststellbaren Umständen eine Störung des öffentlichen
Friedens durch eine Versammlung oder einen Aufzug zu besorgen ist,
die dazu bestimmt ist, die nationalsozialistische Gewalt und
Willkürschaft zu billigen, zu verherrlichen und zu rechtfertigen.
Damit könnten nach überwiegender Meinung der Experten auch
Aufmärsche u.a. in Wunsiedel verboten werden.
Was die von der CDU/CSU geforderte Einbeziehung des Brandenburger
Tors in den befriedeten Bezirk angeht, wäre es nach dem Ergebnis der
Anhörung durchaus vorstellbar, es bei der geltenden Rechtslage zu
belassen und das Brandenburger Tor in den befriedeten Bezirk
einzubeziehen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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