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Kues: Antidiskriminierungsgesetz beschneidet Rechte der Kirchen

Berlin (ots)

Anlässlich der Anhörung des Familienausschusses zum
Antidiskriminierungsgesetzes (ADG), erklärt der Beauftragte für
Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hermann Kues MdB:
Das eigentliche Ziel, Diskriminierung in unserer Gesellschaft
abzubauen, wird mit dem Antidiskriminierungsgesetz verfehlt. In der
jetzigen Form ist es ein auf Staatserziehung zielendes
Bürokratiemonster.
Dieses Gesetz hätte für die Kirchen im Bereich des Arbeits- und
Zivilrechts negative Folgen, die wir nicht billigen können:
  • massive Eingriffe in die Privatautonomie der Kirchen, vor allem in die Vertragsfreiheit,
  • Eingriff in das rechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III WRV) und somit
  • Erschwerung der Religionsfreiheit und Religionsausübung insgesamt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und kirchlichen Verbände
wird insbesondere bei der Personalauswahl eingeschränkt. Es ist zu
befürchten, dass eingestellte Mitarbeiter, die einer anderen
Konfessionen angehören oder keine Glaubenszugehörigkeit haben, zu
Präzedenzfällen gemacht werden, so dass bei einer Folgebewerbung die
Konfession nicht mehr als Einstellungsbedingung angegeben werden
kann. Hier wird der Weg der Zwangssäkularisierung beschritten. Zudem
wird kirchlichen Arbeitgebern jeglicher Spielraum genommen, sich für
konfessionsverschiedene Angestellte zu entscheiden.
Es kann nicht sein, dass eine staatliche
Antidiskriminierungsbehörde in die geschützten Rechte der Kirchen
eingreifen kann. Nach den bisherigen Kriterien des ADG wird den
Kirchen und deren karitativen Verbänden im Streitfall eine Beweislast
aufgezwungen, die ihre soziale und fürsorgliche Arbeit für viele
Menschen unnötig erschwert.
Der Gesetzentwurf ist weit über das Ziel, das die EU-Richtlinien
vorgeben, hinausgeschossen. Die erfassten Diskriminierungstatbestände
wurden ausgeweitet und wirken willkürlich ausgewählt.
Es ist unverständlich, warum in Bezug auf die Kirchen
Umsetzungsspielräume und Erwägungsgründe anderer EU-Richtlinien, die
den Status der Kirchen sichern, nicht berücksichtigt wurden.
Die rot-grüne Regierung maßt sich an, ihre vermeintlich „politisch
korrekten“ Moralvorstellungen als allgemeingültig per Gesetz
festzuschreiben. Diese bevormundende Politik ist eine Gefahr für
unsere Rechtsgemeinschaft und die Kirchen. Der jetzige Gesetzentwurf
ist zum Wohle der Kirchen abzuändern.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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