Kues: Antidiskriminierungsgesetz beschneidet Rechte der Kirchen
Berlin (ots)
Anlässlich der Anhörung des Familienausschusses zum Antidiskriminierungsgesetzes (ADG), erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues MdB:
Das eigentliche Ziel, Diskriminierung in unserer Gesellschaft abzubauen, wird mit dem Antidiskriminierungsgesetz verfehlt. In der jetzigen Form ist es ein auf Staatserziehung zielendes Bürokratiemonster.
Dieses Gesetz hätte für die Kirchen im Bereich des Arbeits- und Zivilrechts negative Folgen, die wir nicht billigen können:
- massive Eingriffe in die Privatautonomie der Kirchen, vor allem in die Vertragsfreiheit,
- Eingriff in das rechtlich gewährleistete Selbstbestimmungsrecht der Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 III WRV) und somit
- Erschwerung der Religionsfreiheit und Religionsausübung insgesamt.
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und kirchlichen Verbände wird insbesondere bei der Personalauswahl eingeschränkt. Es ist zu befürchten, dass eingestellte Mitarbeiter, die einer anderen Konfessionen angehören oder keine Glaubenszugehörigkeit haben, zu Präzedenzfällen gemacht werden, so dass bei einer Folgebewerbung die Konfession nicht mehr als Einstellungsbedingung angegeben werden kann. Hier wird der Weg der Zwangssäkularisierung beschritten. Zudem wird kirchlichen Arbeitgebern jeglicher Spielraum genommen, sich für konfessionsverschiedene Angestellte zu entscheiden.
Es kann nicht sein, dass eine staatliche Antidiskriminierungsbehörde in die geschützten Rechte der Kirchen eingreifen kann. Nach den bisherigen Kriterien des ADG wird den Kirchen und deren karitativen Verbänden im Streitfall eine Beweislast aufgezwungen, die ihre soziale und fürsorgliche Arbeit für viele Menschen unnötig erschwert.
Der Gesetzentwurf ist weit über das Ziel, das die EU-Richtlinien vorgeben, hinausgeschossen. Die erfassten Diskriminierungstatbestände wurden ausgeweitet und wirken willkürlich ausgewählt.
Es ist unverständlich, warum in Bezug auf die Kirchen Umsetzungsspielräume und Erwägungsgründe anderer EU-Richtlinien, die den Status der Kirchen sichern, nicht berücksichtigt wurden.
Die rot-grüne Regierung maßt sich an, ihre vermeintlich politisch korrekten Moralvorstellungen als allgemeingültig per Gesetz festzuschreiben. Diese bevormundende Politik ist eine Gefahr für unsere Rechtsgemeinschaft und die Kirchen. Der jetzige Gesetzentwurf ist zum Wohle der Kirchen abzuändern.
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