Eichhorn/Koschyk/Pawelski: Mehr Gleichberechtigung für Frauen und Mädchen aus Migrantenfamilien
Berlin (ots)
Anlässlich der Einbringung des Antrages Gleichberechtigtes Leben für Frauen und Mädchen aus Migrantenfamilien in Deutschland erklären die frauenpolitische Sprecherin der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Rita Pawelski MdB:
Immer wieder wurden junge Migrantinnen in den letzten Wochen und Monaten Opfer von Gewalt. Ihnen wurde vorgeworfen, Schande über die Familie gebracht und deren Ehre verletzt zu haben, weil sie die traditionellen Familienstrukturen durchbrechen. In Berlin wurden zwischen November 2004 und März 2005 sechs Frauen ermordet: Sie haben durch ihren Freiheitsdrang die Familie beschmutzt.
Auch Zwangsverheiratungen sind in Deutschland keine Seltenheit. Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn mindestens ein Partner mittels körperlicher oder psychischer Gewalt zur Eheschließung gezwungen wird.
Ein wichtiger Schlüssel zu einem gleichberechtigten Leben von Frauen und Mädchen aus Migrantenfamilien in Deutschland ist das Beherrschen der deutschen Sprache. Die mangelnde Sprachbeherrschung führt zu geringeren Bildungs- und Kontaktchancen und damit auch zu begrenzten Möglichkeiten, sich über die eigenen Rechte zu informieren und bewusst zu werden.
Der Staat muss sicherstellen, dass alle kulturellen und religiösen Gruppen in Deutschland das Grundgesetz achten. Das Recht auf Gleichberechtigung steht allen in Deutschland lebenden Menschen zu. Daher fordern wir mit unserem Antrag die Bundesregierung auf,
- die Sprachausbildung bereits für Kinder im Vorschulalter zu ermöglichen, um sicherzustellen, dass Kinder und Jugendliche nicht wegen mangelhafter Kenntnisse der deutschen Sprache in ihrer Schullaufbahn und später bei der Berufsauswahl benachteiligt werden;
- dafür Sorge zu tragen, dass die Aufklärung über Rechte und Pflichten bereits im Schulunterricht integraler Bestandteil wird;
- konsequent gegen Gewalt auch in Familien mit Migrationshintergrund vorzugehen;
- bundesweite Erhebungen über Formen und Ausmaß von Verbrechen im Namen der Ehre, insbesondere der so genannten Schandemorde sowie über das Ausmaß und Auswirkungen von Zwangsverheiratung zu initiieren;
- zivilrechtlich die Rechtstellung der Opfer von Zwangsverheiratungen zu stärken;
- Schaffung eines neuen Tatbestandes Zwangsheirat im Strafgesetzbuch, der sich an die bisherigen Tatbestände der Nötigung, des Menschenhandels und der Verschleppung anlehnt. Der Strafrahmen des neuen Tatbestandes soll den aufenthaltsrechtlichen Ausweisungsvorschriften angepasst werden, so dass die Täter letztlich auch ausgewiesen und abgeschoben werden können;
- den Opfern von Zwangsverheiratungen und deren minderjährigen Kindern im Rahmen der geltenden gesetzlichen Regelungen ein Bleiberecht in Deutschland einzuräumen;
- Betreuungs- und Beratungsangebote für die von Zwangsheirat und Gewalt Betroffenen und Bedrohten und ihren Familien auszubauen sowie Konzepte zur gezielten Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu entwickeln.
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