Hüppe: Patientenverfügungen dürfen nicht würdevolles Sterben verhindern
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Debatte über Patientenverfügungen im Plenum des Deutschen Bundestags erklärt der Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen und stellvertretende Vorsitzende der Enquete-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Hubert Hüppe, MdB:
Heute debattieren wir über die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen. Es ist bedauerlich, dass damit nur ein Teilaspekt die Diskussion dominiert. Die ambulante Versorgung schwerkranker und sterbender Menschen, wie zum Beispiel eine flächendeckende Palliativversorgung, ist in Deutschland nur unzureichend abgesichert. Eine Mehrzahl der Menschen möchte zu Hause sterben. Die Realität ist jedoch, dass derzeit 70 % der Menschen in Einrichtungen sterben. In Deutschland ist hier noch sehr viel zu tun.
An Patientenverfügungen dürfen nicht zu große Erwartungen geknüpft werden. Zu Recht kritisieren Behindertenvertreter, dass Patientenverfügungen erhebliche Gefahren bergen. In Zukunft könnten Patienten nicht mehr alles bekommen, was medizinisch notwendig wäre. Außerdem werden alte, kranke oder behinderte Menschen dem sozialen Druck ausgesetzt, eine Verfügung auszufüllen - aus Angst, sie würden der Gesellschaft zur Last fallen. Dem Menschenbild der Gesellschaft, dass es besser ist zu sterben, als von anderen abhängig oder nicht einwilligungsfähig zu sein, wird Vorschub geleistet. Dies wendet sich auch potenziell gegen Menschen mit Behinderungen, die unter uns leben.
Der von der Bundesjustizministerin zurückgezogene Gesetzentwurf sah die extrem gefährliche Regelung vor, dass alleine Arzt und gesetzlicher Betreuer sich über den mutmaßlichen Patientenwillen einigen und die lebensnotwendige Nahrungszufuhr abstellen können. Für Wachkomapatienten, Altersverwirrte oder Alzheimerpatienten könnte dies bedeuten, dass sie ohne Zustimmung der Angehörigen oder des Pflegepersonals schlichtweg verhungern und verdursten. Obwohl der Entwurf zurückgezogen wurde, lebt sein Gedankengut weiter. Die Äußerungen von Rolf Stöckel (SPD) und Michael Kauch (FDP) zeigen, dass sie diesen Entwurf nur als ersten Schritt zum assistierten Selbstmord sehen.
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