Koschyk/Philipp: Bei Zivil- und Katastrophenschutz besteht Handlungsbedarf
Berlin (ots)
Anlässlich einer Expertenanhörung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Zivil- und Katastrophenschutz erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Im Zivil- und Katastrophenschutz besteht Handlungsbedarf vor allem im Hinblick auf die:
Einführung des digitalen Bündelfunks für BOS
Einführung eines bundesweiten Warnsystems
Anpassung des Zivilschutzgesetzes an die neuen Gefährdungen
Möglichkeit des präventiven Bundeswehreinsatzes im Innern
Entwicklung eines gemeinsamen Führungs-verständnisses
Aufwertung des Ehrenamtes.
Nachdem Strukturen und Mittel für den Bevölkerungsschutz nach Wegfall des Ost-West-Konfliktes stark dezimiert wurden, wurde seit dem Terroranschlag des 11. September 2001 und der Hochwasserkatastrophe 2002 ein Umdenken eingeleitet. Dies führte zur Konzeption der Neuen Strategie zum Schutze der Bevölkerung, und es wurden neue Instrumente, die ohne Änderung des Grundgesetzes eine Verbesserung der Bund- und Länderzusammenarbeit ermöglichten, geschaffen. Die aufgrund der von den Ministerpräsidenten der Länder im März 2003 konzipierten Neuordnung des Zivil- und Katastrophenschutzes erforderliche Anpassung des Zivilschutzgesetzes wurde bisher nicht realisiert, da die Festlegung der Neuorganisation im Zusammenhang mit Fragen der Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Föderalismuskommission einstweilen gescheitert ist.
Der von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltete Informations- und Erfahrungsaustausch mit Vertretern von Bund, Ländern, Kommunen und Hilfsorganisationen hat nun deutlich gemacht, dass nach dem ersten Elan im Jahre 2001 jetzt eine Lähmung eingetreten zu sein scheint. Auch aufgrund von Mittelkürzungen im Bundeshaushalt ist die Realisierung der dort verabredeten Ziele in weite Ferne gerückt. Für die Hilfsorganisationen hat sich letztendlich nichts im positiven Sinn bewegt.
Es wurde deshalb u .a. die verringerte Beschaffung von ABC- Erkundungskraftwagen, die aus der Sicht der Feuerwehr zwingend notwendig ist sowie das immer noch nicht gelöste Problem Warnsystem beklagt. Hier müssen zeitgemäße Lösungen gefunden werden, da nach Abbau der ehemals flächendeckend vorhandenen Luftschutzsirenen weiterhin eine Warnlücke besteht, die Bevölkerung kann nicht zu jedem Zeitpunkt und nicht mit Weckeffekt erreicht werden.
Des Weiteren muss ein gemeinsames Führungsverständnis entwickelt werden; die Führungsvorschrift FV 100 muss flächendeckend umgesetzt werden. Der Einsatz von Reservisten der Bundeswehr und der präventive Einsatz der Bundeswehr müssen gesetzlich geregelt werden. Der Einsatz der Spezialressourcen der Bundeswehr muss auch für die Katastrophenschutzbehörden auf kommunaler Ebene planbar sein. Dies sowie die Einführung von digitaler Funktechnik sind im Hinblick für die Fußballweltmeisterschaft im Jahre 2006 in Deutschland besonders wichtig.
Ein besonders drängendes Problem ist auch die Entwicklung des Ehrenamts vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung, der Umstrukturierung der Bundeswehr und der Massenarbeitslosigkeit in Deutschland. Der Katastrophenschutz in Deutschland kann auch in der Zukunft flächendeckend auf dem erreichten Niveau nur durch ehrenamtliche Strukturen erhalten werden. Das Ehrenamt muss daher durch eine Imageverbesserung und die Entlastung der freiwillig tätigen Bürger und Organisationen von Bürokratie gefördert werden. Denkbar sind u. a. die Schaffung eines einheitlichen Helferrechtsrahmens und ein bundeseinheitlicher organisationsübergreifender Helferausweis.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird nach Auswertung der Ergebnisse der Expertenanhörung parlamentarische Initiativen im erforderlichen Umfang ergreifen.
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