Gehb: Neuem Versammlungsrecht eine Bewährungschance geben
Berlin (ots)
Zur 2./3. Beratung des Koalitionsentwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des Strafgesetzbuches erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB :
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist insgesamt ein gangbarer Weg gefunden worden, das Versammlungsrecht neu zu justieren, damit Extremisten effektiv ihre Grenzen aufgezeigt werden können. Es ist ein Signal des Gesetzgebers, dass eine wehrhafte Demokratie nicht bereit sein darf, einen grundgesetzwidrigen Missbrauch des Versammlungsrechts hinzunehmen.
Bei dieser Signalsetzung besteht trotz aller verfassungsrechtlichen Absicherungen ein Restrisiko. Die eigentliche Schwierigkeit kann eventuell eher bei der Anwendung und Umsetzung einfachen Rechts insbesondere des neuen § 130 Abs. 4 StGB durch die Verwaltungsbehörden und der anschließenden Überprüfung durch die Verwaltungsgerichte auftreten.
Die Union hat im Ergebnis ein gesetzgeberisches Handeln einem Unterlassen vorgezogen. Nun sollte in der Praxis dem neuen Versammlungsrecht eine Bewährungschance gegeben werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell