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Gehb: Neuem Versammlungsrecht eine Bewährungschance geben

Berlin (ots)

Zur 2./3. Beratung des Koalitionsentwurfs eines
Gesetzes zur Änderung des Versammlungsgesetzes und des
Strafgesetzbuches erklärt der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen Gehb MdB :
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist insgesamt ein gangbarer Weg
gefunden worden, das Versammlungsrecht neu zu justieren, damit
Extremisten effektiv ihre Grenzen aufgezeigt werden können. Es ist
ein Signal des Gesetzgebers, dass eine wehrhafte Demokratie nicht
bereit sein darf, einen grundgesetzwidrigen Missbrauch des
Versammlungsrechts hinzunehmen.
Bei dieser Signalsetzung besteht trotz aller
verfassungsrechtlichen Absicherungen ein Restrisiko. Die eigentliche
Schwierigkeit kann eventuell eher bei der Anwendung und Umsetzung
einfachen Rechts – insbesondere des neuen § 130 Abs. 4 StGB – durch
die Verwaltungsbehörden und der anschließenden Überprüfung durch die
Verwaltungsgerichte auftreten.
Die Union hat im Ergebnis ein gesetzgeberisches Handeln einem
Unterlassen vorgezogen. Nun sollte in der Praxis dem neuen
Versammlungsrecht eine Bewährungschance gegeben werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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