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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Strobl: Bei Sicherheit nicht nachlassen, Minister Schily!

Berlin (ots)

Zur Bilanz der Terrorismusbekämpfungsgesetze
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB, und der Obmann im Innenausschuss, Thomas Strobl
MdB:
Bei der Terrorbekämpfung besteht kein Anlass, sich zurückzulehnen.
Doch genau diesen Eindruck erwecken die Presseberichte über einen
Evaluierungsbericht des Schily-Ministeriums zu den Anti-Terror-
Paketen: „Alles in Butter! Die Regierung hat es geschafft, jetzt
leben wir alle viel sicherer.“
Bei der Sicherheit unseres Landes brauchen wir jedoch kein Grünen-
Sedativum, sondern weitere Maßnahmen. Warum spart der Bericht
Kernthemen wie Rasterfahndung, Kronzeugenregelung, die Erleichterung
von Abschiebungen oder die von der Union seit jeher geforderte
Grundgesetzänderung zur Terrorabwehr bei Gefahren aus der Luft aus?
Darum ging es primär, die Terrorabwehr bei Gefahren auf und von der
See kommt lediglich noch dazu. In diesem Punkt darf Minister Schily
nicht locker lassen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits in
ihrem Antrag „Deutschland wirksam vor Terroristen und Extremisten
schützen“ vom 17.12.2002 (BT-Drs. 15/218) umfassend dargelegt, wie
eine umfassende Sicherheitsstruktur zu gestalten sei. Wichtige
Forderungen wie Rasterfahndung, Wiedereinführung einer
Kronzeugenregelung oder die Erleichterung von Abschiebungen sind
nicht oder nicht vollständig umgesetzt. Zu letzterem ist die
Bundesregierung aber völkerrechtlich nach den UN-
Sicherheitsratsresolutionen 1269 (1999) und 1373 (2001) verpflichtet.
Wie soll dem mittlerweile üblichen Handlungsmuster des Terror-
Tourismus begegnet werden? Schließlich kann es nicht sein, dass
Ausländer, die legal in Deutschland leben, als Terror-Touristen
zwischen Islamisten-Ausbildungslagern im Ausland und Deutschland
pendeln! Wie kann es sein, dass in Deutschland legal lebende
Ausländer nach Belieben Ausbildungslager islamistischer Extremisten
besuchen? Das muss unterbunden werden. Erforderlich sind:
1. Eine sofortige Verhängung von Ausreiseverboten, ggf. auch die
Entziehung von Ausweispapieren.
2. Ein Verbot oder eine Beschränkung der politischen Betätigung
und Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen, ggf. nach der neuen
Top-Gefährder-Regelung in § 58 a Aufenthaltsgesetz.
3. Das Verhängen einer Wieder-Einreisesperre.
4. Sofern die Betroffenen in Deutschland als Flüchtlinge anerkannt
sind, muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgehend
Widerrufsverfahren einleiten. Bis zum Widerruf sind auch
Reisebeschränkungen im Konventionspass zu erwägen.
5. Eine Beschleunigung der Gerichtsverfahren für alle gefährlichen
Ausländer ist unabdingbar. In Deutschland leben ca. 30.000
Islamisten, denen wir hinsichtlich ihrer Rechtsschutzmöglichkeiten
mehr gewähren als es die Verfassung vorsieht. Daher ist eine
Verkürzung des Instanzenzugs von drei auf eine Instanz geboten. Auch
darf es keine Möglichkeit des Widerspruchs gegen Ausweisungen und
Abschiebungen und keine aufschiebende Wirkung der Klage mehr geben.
Gefährliche Ausländer sollen ihren Antrag bei Gericht in bestimmten
kurzen Fristen stellen und begründen müssen: Das Gericht muss dann
innerhalb bestimmter Fristen entscheiden. Im Falle der Verzögerung
können Angaben des Ausländers bei Gericht unberücksichtigt bleiben.
6. Erforderlich sind effiziente Strukturen für die Bekämpfung
terroristischer Gefahren in Form eines kooperativen
Sicherheitsföderalismus. Mehr Zentralismus ist kontraproduktiv: Im
Regelfall werden geplante Terrorakte von den Ländern entdeckt. Das
von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Abstimmung mit den
Innenministern der unionsregierten Länder vorgeschlagene Gemeinsame
Zentrum zur Terrorismusbekämpfung ist nach wie vor der richtige Weg.
Die Verhaftungen von Islamisten können nicht darüber hinwegtäuschen,
dass die Bundesregierung gewisse Entwicklungen bei islamistischem
Terror schlichtweg verschlafen hat. Spätestens seit den Anschlägen
von Madrid am 11. März des letzten Jahres ist bekannt, dass sich auch
in Deutschland eine explosive Mischung aus Islamisten und Kriminellen
zusammenbraut. Warum ist es Islamisten möglich, deutsche Gefängnisse
als Rekrutierungspool zu nutzen? Wo sind die Reaktionen von
Innenminister Schily auf Geheimdienstwarnungen aus dem Nahen Osten,
wonach in Deutschland unpolitische Kleinkriminelle und Arbeitslose
für die islamistische Bewegung angeworben werden? Wo sind die
Reaktionen auf Ankündigungen, nach denen Kriminelle ein „williges
Werkzeug der Drahtzieher des Terrors“ gemacht werden sollen? Diese
Probleme bekommt Innenminister Schily mit seiner absurden
Organisation von z w e i parallelen „Informations- und
Analysezentren“, die s i e b e n Koordinationsforen benötigen, um
überhaupt zusammenarbeiten zu können, nicht in den Griff.
Wir werden Minister Schily auffordern, den Bericht zur Bilanz der
Terrorismusbekämpfungsgesetze auch dem Innenausschuss vorzulegen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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