Hüppe: Kleine Anfrage: Ambulant vor stationär für Behinderte und psychisch Erkrankte
Berlin (ots)
Zur Kleinen Anfrage der CDU/CSU über den Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Obwohl in Deutschland der Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen gesetzlich verankert ist, ist das Angebot an ambulanten Dienstleistungsstrukturen für Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen in Deutschland immer noch mangelhaft. So müssen zum Beispiel die meisten erwachsenen Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen abseits ihres gewohnten Umfeldes in stationären Großeinrichtungen oder in anderen Wohnheimen leben, weil ihnen nur dort die notwendige praktische oder soziotherapeutische Hilfe angeboten wird. Eltern behinderter Kinder sehen sich nicht selten gezwungen, ihr Kind stationär unterzubringen, weil ihnen die Betreuung zu Hause mangels ambulanter familienunterstützender Dienste nicht möglich ist.
Ambulante Hilfen ermöglichen es einem hilfebedürftigen Menschen, in der eigenen Wohnung oder in selbst gewählten Wohngemeinschaften zu wohnen und dort eine individuelle und bedarfsgerechte Unterstützung zu erhalten. Dies erlaubt ein höheres Maß an Selbstbestimmung und eine bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben als dies in Großeinrichtungen realisierbar ist. Eine weitere Alternative ist das Arbeitgebermodell, bei dem die behinderte Person selber als Arbeitgeber für angestellte Assistenzkräfte fungiert und auf diese Weise eigene Interessen und Wünsche optimal verfolgen kann. Bei allen Bemühungen um den Ausbau ambulanter Strukturen ist das Wunsch- und Wahlrecht der Betroffenen bei der Entscheidung für ambulante oder stationäre Versorgung zu berücksichtigen.
Die CDU/CSU kritisiert den erheblichen Mangel an derartigen ambulanten Strukturen und fragt die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie plant, um diese in Zukunft nachhaltig zu fördern. Es liegt die Vermutung nahe, dass eine positive Entwicklung dahingehend nicht an finanziellen Hürden scheitert, denn die überörtlichen Träger der Sozialhilfe haben festgestellt, dass durch den Einsatz ambulanter Hilfen die durchschnittlichen Ausgaben pro Hilfeemfänger sogar gesenkt werden konnten. Ambulante Hilfen müssen zwar im Einzelfall nicht unbedingt günstiger als die stationäre Unterbringung sein, in der Gesamtheit gesehen aber sind ambulante Hilfen preiswerter. Entscheidend sollte sein, welche Form der Hilfe dem individuellen Menschen am besten gerecht wird.
Schwerer wiegt, dass unflexible bürokratische Auflagen die Entstehung und Fortführung ambulanter Dienstleistungen erheblich verkomplizieren. Die CDU/CSU fordert die Bundesregierung deswegen auf zu erklären, wie sie in Zukunft zum Beispiel gegen lange Wartezeiten für die Bewilligung von finanziellen Mitteln durch Leistungsträger, sowie gegen unzureichende Vergütungen für Leistungsanbieter von ambulanten Hilfen vorzugehen gedenkt. Die konsequente Anwendung des Prinzips ambulant vor stationär hat das Potenzial, sowohl die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung und psychischen Erkrankungen zu verbessern, als auch die Gesamtkosten der Sozialhilfe zu stabilisieren.
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