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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Antidiskriminierungsgesetz schafft Ungerechtigkeit -eklatante Mängel zwingen zur Rücknahme!

Berlin (ots)

Anlässlich der Diskussionsveranstaltung der
CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum Antidiskriminierungsgesetz erklärt
die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Antidiskriminierungsgesetz ist beispielhaft für das Staats-
und Menschenbild der rot-grünen Koalition. Das Gesetz bedeutet einen
tiefen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und hängt der Utopie an,
völlige Gerechtigkeit mit staatlichen Regelungen herstellen zu
können. Das Gegenteil wird der Fall sein: Statt Vertrauen zu
schaffen, wird Mißtrauen gesät. Statt Freiheit und Gerechtigkeit zu
fördern, wird Bevormundung geschaffen und die Vertragsfreiheit
zerstört.
In seiner aktuellen Fassung hält das Antidiskriminierungs-gesetz
keiner Prüfung stand. Selbst innerhalb der rot-grünen Koalition und
im Bundeskabinett hat man inzwischen die Unsinnigkeit vieler Teile
des Gesetzes und seine eklatanten Mängel erkannt:
  • Wo die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft verlangt, weitet die Bundesregierung die Verbote auf Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht aus; dadurch wird die Wirkung des Gesetzes über die Minderheiten hinaus auf praktisch alle Menschen ausgedehnt und wird zur Farce.
  • Wo rot-grüne Regelungswut die Wirtschaft bereits im Keim erstickt, packt man oben noch eins drauf: die Beweislastumkehr zwingt den Arbeitgeber, jede Personalentscheidung über einen langen Zeitraum begründen zu können; als Folge muss ein Unternehmen jeden Vorgang archivieren, jedem Bewerbungsgespräch einen Zeugen beistellen – genau das ist Diskriminierung für jeden Wirtschaftstreibenden, der keine Personalentscheidung mehr frei treffen kann und den enormen Bürokratieaufwand meistern muß!
-	Wo Personalentscheidungen zum Risiko werden, liegen die
Konsequenzen dieser gesetzlichen Gängelung auf der Hand: große
Unternehmen werden ihre Rechtsabteilungen ausbauen, kleine
Unternehmen, die keine haben, sich durch eventuelle Fehler plötzlich
vor Gericht sehen; bei allen Unternehmen wird die Bereitschaft,
Arbeitsplätze anzubieten, weiter abnehmen
Im Ergebnis wird das Antidiskriminierungsgesetz zu
gesellschaftlichem Unfrieden, zu Rechtunsicherheit und zu neuen
Ungerechtigkeiten führen, anstatt sie zu verhindern. Die eklatanten
Mängel des Gesetzes, seine verheerenden Auswirkungen auf die
Wirtschaft und das gesellschaftliche Zusammenleben zwingen zur
sofortigen Rückführung des Entwurfes zu den von der EU verlangten
Regelungen. Freiheit läßt sich nicht durch Ideologie ersetzen. Wir
fordern daher die Bundesregierung auf, die vorliegende Fassung des
Gesetzes zurückzunehmen und die Richtlinien der EU eins zu eins
umzusetzen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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