Böhmer: Antidiskriminierungsgesetz schafft Ungerechtigkeit -eklatante Mängel zwingen zur Rücknahme!
Berlin (ots)
Anlässlich der Diskussionsveranstaltung der CDU/CSU- Bundestagsfraktion zum Antidiskriminierungsgesetz erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Das Antidiskriminierungsgesetz ist beispielhaft für das Staats- und Menschenbild der rot-grünen Koalition. Das Gesetz bedeutet einen tiefen Eingriff in die Entscheidungsfreiheit und hängt der Utopie an, völlige Gerechtigkeit mit staatlichen Regelungen herstellen zu können. Das Gegenteil wird der Fall sein: Statt Vertrauen zu schaffen, wird Mißtrauen gesät. Statt Freiheit und Gerechtigkeit zu fördern, wird Bevormundung geschaffen und die Vertragsfreiheit zerstört.
In seiner aktuellen Fassung hält das Antidiskriminierungs-gesetz keiner Prüfung stand. Selbst innerhalb der rot-grünen Koalition und im Bundeskabinett hat man inzwischen die Unsinnigkeit vieler Teile des Gesetzes und seine eklatanten Mängel erkannt:
- Wo die EU nur ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft verlangt, weitet die Bundesregierung die Verbote auf Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität und Geschlecht aus; dadurch wird die Wirkung des Gesetzes über die Minderheiten hinaus auf praktisch alle Menschen ausgedehnt und wird zur Farce.
- Wo rot-grüne Regelungswut die Wirtschaft bereits im Keim erstickt, packt man oben noch eins drauf: die Beweislastumkehr zwingt den Arbeitgeber, jede Personalentscheidung über einen langen Zeitraum begründen zu können; als Folge muss ein Unternehmen jeden Vorgang archivieren, jedem Bewerbungsgespräch einen Zeugen beistellen genau das ist Diskriminierung für jeden Wirtschaftstreibenden, der keine Personalentscheidung mehr frei treffen kann und den enormen Bürokratieaufwand meistern muß!
- Wo Personalentscheidungen zum Risiko werden, liegen die Konsequenzen dieser gesetzlichen Gängelung auf der Hand: große Unternehmen werden ihre Rechtsabteilungen ausbauen, kleine Unternehmen, die keine haben, sich durch eventuelle Fehler plötzlich vor Gericht sehen; bei allen Unternehmen wird die Bereitschaft, Arbeitsplätze anzubieten, weiter abnehmen
Im Ergebnis wird das Antidiskriminierungsgesetz zu gesellschaftlichem Unfrieden, zu Rechtunsicherheit und zu neuen Ungerechtigkeiten führen, anstatt sie zu verhindern. Die eklatanten Mängel des Gesetzes, seine verheerenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und das gesellschaftliche Zusammenleben zwingen zur sofortigen Rückführung des Entwurfes zu den von der EU verlangten Regelungen. Freiheit läßt sich nicht durch Ideologie ersetzen. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, die vorliegende Fassung des Gesetzes zurückzunehmen und die Richtlinien der EU eins zu eins umzusetzen.
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