Brähmig: Wettbewerbssituation deutscher Freizeitparks aufzeigen
Berlin (ots)
Zur Einbringung einer Großen Anfrage der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Wettbewerbssituation deutscher Freizeitparks erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Tourismus der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Klaus Brähmig MdB:
Freizeitparks sind in Deutschland nicht nur ein besonders vielseitiger und innovativer Beitrag zur touristischen Attraktivität, sondern zunehmend auch Orte des Lernens und ein Teil der kulturellen Vielfalt unseres Landes. Sie sind ein wichtiger Arbeitgeber insbesondere in vielen strukturschwachen Regionen, lösen auch Impulse für die gesamte regionale wirtschaftliche Entwicklung aus und sichern weitere Arbeitsplätze bei Zulieferern, Verkehrsunternehmen und Dienstleistern. Im Gegensatz zur internationalen Entwicklung gab es in Deutschland in den vergangenen Jahren bei Freizeitparks jedoch keine Steigerungen bei Besucherzahlen und Umsätzen. Die meisten deutschen Freizeit - und Erlebnisparks sind mittelständisch strukturiert und werden als Familienunternehmen geführt. Sie sehen sich mit zunehmenden Wettbewerbsverzerrungen in Deutschland sowie insbesondere gegenüber europäischen Nachbarländern konfrontiert z.B. durch mit öffentlichen Mitteln geförderte oder steuerlich begünstige Konkurrenzunternehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jetzt dazu eine Große Anfrage in den Deutschen Bundestag eingebracht. Die Bundesregierung soll über ihre Erkenntnisse Auskunft geben, wie viele Arbeitsplätze in Deutschland durch Freizeitparks direkt und indirekt insgesamt gesichert werden. Konkrete Angaben soll die Bundesregierung auch dazu machen, mit welchen Maßnahmen sie beabsichtigt, einer Verschlechterung der Wettbewerbsituation der deutschen Freizeitparks durch mit öffentlichen Fördergeldern errichteten Freizeiteinrichtungen entgegen zu wirken. Gefragt wird weiterhin nach Wettbewerbsverzerrungen im internationalen Vergleich z.B. durch die Anwendung von ermäßigten Mehrwertsteuersätzen auf Eintrittskarten für Freizeitparks innerhalb der Europäischen Union sowie durch die Subventionierung von Freizeitparks in einzelnen EU- Mitgliedstaaten bzw. inwieweit diese mit dem EU-Beihilferecht vereinbar sind.
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