Vaatz: Mehr Gerechtigkeit für die Hinterbliebenen der Toten vom 17. Juni 1953
Berlin (ots)
Das Land Sachsen-Anhalt legte im Bundesrat einen Gesetzesentwurf vor, der Unterstützungsleistungen für Hinterbliebene von Opfern des Volksaufstandes vom 17. Juni 1953 vorsieht. Dazu erklärt der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB:
Beim Volksaufstand vom 17. Juni 1953 gab es zahlreiche Tote. Sie wurden auf der Straße erschossen, angeschossen und starben an den Folgen, sie kamen im Untersuchungsgefängnis oder auf dem Gefangenentransport zu Tode. Ihre Hinterbliebenen wurden bis zum Ende der DDR diskriminiert.
Die Initiative des Landes Sachsen-Anhalt nimmt sich nunmehr dieses Unrechts an und sieht eine längst überfällige Entschädigung für die Hinterbliebenen vor. Damit stellt sie diese Menschen mit den Hinterbliebenen der anlässlich des Volksaufstandes hingerichteten Personen und mit Hinterbliebenen der Personen gleich, die an der innerdeutschen Grenze ums Leben kamen.
Ich begrüße diese Initiative und wünsche mir, dass sie die Unterstützung der anderen Bundesländer findet. Dennoch ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts damit nicht abgeschlossen.
Das Bundesverfassungsgericht hat im letzten Jahr die vormals vom Gesetzgeber vorgenommene Rentenkürzung für Personen in staats- und systemnahen Funktionen beanstandet. Diese Personen können nunmehr mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Darüber hinaus berücksichtigt Rot/Grün mit ihrem Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz bei verfolgten Schülern und Studenten rentenrechtlich nicht mehr die Anrechnungszeiten bis zum Doppelten der für alle Rentenberechtigten geltenden Höchstgrenzen, so wie es das 2. AAÜG-ÄndG vorgesehen hat.
Damit öffnet sich die Schere zu Ungunsten der Opfer des SED-Regimes weiter.
Wir müssen uns daher nach wie vor für einen gerechten Ausgleich der rentensystematisch noch immer benachteiligten SED-Opfer einsetzen. Die im Bundesrat von den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen eingebrachte Initiative für ein 3. SED- Unrechtsbereinigungsgesetz sieht eine gute Kompensation für die erlittenen Nachteile in der Verfolgungsbiographie vor und sollte die Zustimmung aller politisch Verantwortlichen finden.
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