Rachel/Klöckner: Statt Ausweitung der Lebendspende Förderung der Postmortalspende!
Berlin (ots)
Anlässlich der heutigen Übergabe des Zwischenberichts zur Organlebendspende an den Bundestagspräsidenten und anlässlich der Plenardebatte zur Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage Förderung der Organspende erklären der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission Ethik und Recht der modernen Medizin, Thomas Rachel MdB, und die zuständige Berichterstatterin für Transplantationsmedizin, Julia Klöckner MdB:
Organspende geht alle an und rettet Menschenleben! Deshalb hat sich die Union stets mit dieser Thematik befasst und sich dafür eingesetzt, zur Verbesserung der unbefriedigenden Lage beim Organspendeaufkommen das Thema der Transplantationsmedizin in der Ethik-Kommission ausgiebig zu behandeln. Der Fokus darf dabei nicht nur auf der Lebend-, sondern muss v.a. auf der Postmortalspende liegen, so wie es das zum 1. Dezember 1997 in Kraft getretene TPG mit der Subsidiaritätsregelung vorgesehenen hat. Einige Transplantationsmediziner sehen jedoch in der Ausweitung der Lebendorganspende einen Ausweg aus dem Mangel an Spendeorganen und fordern eine Erweiterung des gesetzlich zulässigen Spenderkreises. Bei der Organlebendspende handelt es sich allerdings um einen chirurgischen Eingriff an einem gesunden Menschen ausschließlich zum Wohle eines anderen. Der Eingriff stellt für den Spender ein medizinisches Risiko dar. Die Enquete-Kommission hat sich mit den Fragen der Organlebendspende eingehend auseinandergesetzt und in ihrem Zwischenbericht Empfehlungen für den Deutschen Bundestag erarbeitet. Wir begrüßen, dass die Unionsmeinung von den meisten Kollegen der anderen Fraktion geteilt wurde, nicht von der Subsidiaritätsregelung abzurücken.
Ferner stellt der Zwischenbericht durch eine Vielzahl konkreter Änderungsvorschläge klar, dass es die Situation von Lebendspendern zu verbessern gilt: Dafür sollte beispielsweise das Verfahren der Lebendspendekommissionen zur Prüfung der Spendezulässigkeit transparent und bundesweit einheitlich geregelt werden. Durch die Einführung eines Lebendspenderegisters ist die Nachbetreuung der Organspender systematisch zu verankern. Zudem sollte die finanzielle und versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern verbessert werden. Lebendspender, sollten sie selbst einmal auf ein Organ angewiesen sein, sollten u.a. auf der Warteliste für ihre frühere Lebendspende einen Bonuspunkt erhalten.
Die Union unterstützt bei der Crossover-Spende das Minderheiten- Votum in der Enquete-Kommission und möchte dem Bundestag empfehlen, bei der Lebendspende von Organen die gesetzliche Regelung des Spenderkreises in § 8 Abs. 1 S. 2 TPG zu ändern. Die Organspende soll möglich sein, ohne dass zwischen Spender und Organempfänger ein besonderes Näheverhältnis besteht, wenn eine Überkreuz-Spende zwischen zwei Paaren erfolgt und deren jeweilige Partner einander besonders nahe stehen.
In der anschließenden Plenardebatte zur Beantwortung der Großen Unions-Anfrage durch die Bundesregierung (Drucksache 15/2707), bekräftigt die Union ihre Forderung, das ungenutzte Potenzial der Organspende endlich wahrzunehmen. Deshalb müssen die Öffentlichkeits- und Informationsarbeiten optimiert und neue, konkrete Maßnahmen angegangen werden:
Jedes Bundesland sollte verpflichtet werden, Transplantationsbeauftragte einzusetzen.
Das Ärzte- und Pflegepersonal muss regelmäßig in Bezug auf Organspende und -transplantation geschult werden. Nur wer selbst informiert ist, kann auch Angehörige, die einer Organspende zustimmen müssen, davon überzeugen.
Die Aufklärungsarbeit muss regelmäßig und öffentlichkeitswirksam durchgeführt werden. Die Bundesregierung muss hierfür mehr Mittel zur Verfügung stellen, statt diese kontinuierlich zu kürzen.
Das Thema Organtransplantation gehört in die Lehrpläne der Schulen, zum Beispiel in die Fächer Biologie, Religion und Ethik.
Bei der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Organspende müssen die Krankenkassen aktiver werden. Etwa alle fünf Jahre sollten sie ihre Mitglieder über die neuesten Entwicklungen der Transplantationsmedizin informieren und diese nach ihrer möglichen Organspendebereitschaft fragen. Die Spendebereitschaft wird dann auf der Versichertenkarte verzeichnet und kann jederzeit widerrufen werden.
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