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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Rachel/Klöckner: Statt Ausweitung der Lebendspende Förderung der Postmortalspende!

Berlin (ots)

Anlässlich der heutigen Übergabe des
Zwischenberichts zur Organlebendspende an den Bundestagspräsidenten
und anlässlich der Plenardebatte zur Antwort der Bundesregierung auf
die Große Anfrage „Förderung der Organspende“ erklären der Sprecher
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in der Enquête-Kommission „Ethik und
Recht der modernen Medizin“, Thomas Rachel MdB, und die zuständige
Berichterstatterin für Transplantationsmedizin, Julia Klöckner MdB:
Organspende geht alle an – und rettet Menschenleben! Deshalb hat
sich die Union stets mit dieser Thematik befasst und sich dafür
eingesetzt, zur Verbesserung der unbefriedigenden Lage beim
Organspendeaufkommen das Thema der Transplantationsmedizin in der
Ethik-Kommission ausgiebig zu behandeln. Der Fokus darf dabei nicht
nur auf der Lebend-, sondern muss v.a. auf der Postmortalspende
liegen, so wie es das zum 1. Dezember 1997 in Kraft getretene TPG mit
der Subsidiaritätsregelung vorgesehenen hat. Einige
Transplantationsmediziner sehen jedoch in der Ausweitung der
Lebendorganspende einen Ausweg aus dem Mangel an Spendeorganen und
fordern eine Erweiterung des gesetzlich zulässigen Spenderkreises.
Bei der Organlebendspende handelt es sich allerdings um einen
chirurgischen Eingriff an einem gesunden Menschen ausschließlich zum
Wohle eines anderen. Der Eingriff stellt für den Spender ein
medizinisches Risiko dar. Die Enquete-Kommission hat sich mit den
Fragen der Organlebendspende eingehend auseinandergesetzt und in
ihrem Zwischenbericht Empfehlungen für den Deutschen Bundestag
erarbeitet. Wir begrüßen, dass die Unionsmeinung von den meisten
Kollegen der anderen Fraktion geteilt wurde, nicht von der
Subsidiaritätsregelung abzurücken.
Ferner stellt der Zwischenbericht durch eine Vielzahl konkreter
Änderungsvorschläge klar, dass es die Situation von Lebendspendern zu
verbessern gilt: Dafür sollte beispielsweise das Verfahren der
Lebendspendekommissionen zur Prüfung der Spendezulässigkeit
transparent und bundesweit einheitlich geregelt werden. Durch die
Einführung eines Lebendspenderegisters ist die Nachbetreuung der
Organspender systematisch zu verankern. Zudem sollte die finanzielle
und versicherungsrechtliche Absicherung von Lebendspendern verbessert
werden. Lebendspender, sollten sie selbst einmal auf ein Organ
angewiesen sein, sollten u.a. auf der Warteliste für ihre frühere
Lebendspende einen Bonuspunkt erhalten.
Die Union unterstützt bei der Crossover-Spende das Minderheiten-
Votum in der Enquete-Kommission und möchte dem Bundestag empfehlen,
bei der Lebendspende von Organen die gesetzliche Regelung des
Spenderkreises in § 8 Abs. 1 S. 2 TPG zu ändern. Die Organspende soll
möglich sein, ohne dass zwischen Spender und Organempfänger ein
besonderes Näheverhältnis besteht, wenn eine Überkreuz-Spende
zwischen zwei Paaren erfolgt und deren jeweilige Partner einander
besonders nahe stehen.
In der anschließenden Plenardebatte zur Beantwortung der Großen
Unions-Anfrage durch die Bundesregierung (Drucksache 15/2707),
bekräftigt die Union ihre Forderung, das ungenutzte Potenzial der
Organspende endlich wahrzunehmen. Deshalb müssen die Öffentlichkeits-
und Informationsarbeiten optimiert und neue, konkrete Maßnahmen
angegangen werden:
• Jedes Bundesland sollte verpflichtet werden,
Transplantationsbeauftragte einzusetzen.
• Das Ärzte- und Pflegepersonal muss regelmäßig in Bezug auf
Organspende und -transplantation geschult werden. Nur wer selbst
informiert ist, kann auch Angehörige, die einer Organspende zustimmen
müssen, davon überzeugen.
• Die Aufklärungsarbeit muss regelmäßig und öffentlichkeitswirksam
durchgeführt werden. Die Bundesregierung muss hierfür mehr Mittel zur
Verfügung stellen, statt diese kontinuierlich zu kürzen.
• Das Thema Organtransplantation gehört in die Lehrpläne der
Schulen, zum Beispiel in die Fächer Biologie, Religion und Ethik.
• Bei der Durchführung der Gemeinschaftsaufgabe Organspende müssen
die Krankenkassen aktiver werden. Etwa alle fünf Jahre sollten sie
ihre Mitglieder über die neuesten Entwicklungen der
Transplantationsmedizin informieren und diese nach ihrer möglichen
Organspendebereitschaft fragen. Die Spendebereitschaft wird dann auf
der Versichertenkarte verzeichnet und kann jederzeit widerrufen
werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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