Böhmer: Antidiskriminierungsgesetz bleibt ein Jobkiller!
Berlin (ots)
Anlässlich der Debatte zur Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer MdB:
Die Ankündigungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering zu Änderungen beim Antidiskriminierungsgesetz sind ein Tropfen auf den heißen Stein. Der arbeitsrechtliche Teil ist mitnichten eine eins zu eins Umsetzung der EU-Vorgaben. Hier muss Rot-Grün Farbe bekennen und die wichtigsten arbeitsplatzfeindlichen Elemente beseitigten:
Der Schadensersatzanspruch bleibt zeitlich und in der Höhe unbegrenzt. Das Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaften auch ohne Wissen der Betroffenen bleibt erhalten. Die Haftung des Arbeitgebers für das Fehlverhalten von Dritten, z. B. Kunden, gegenüber den Mitarbeiter/innen bleibt bestehen.
Trotz der eindringlichen Warnungen von Experten bei der öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses in der vergangenen Woche hält Rot- Grün offenbar an diesen arbeitsplatzfeindlichen Regelungen fest.
Das Antidiskriminierungsgesetz bleibt damit auch in der veränderten Fassung ein Schlag gegen die Vertragsfreiheit und ein Bollwerk gegen wirtschaftliches Wachstum.
Wo Personalentscheidungen zum Risiko werden, liegen die Konsequenzen dieser gesetzlichen Gängelung auf der Hand: große Unternehmen werden ihre Rechtsabteilungen ausbauen, kleine Unternehmen, die keine haben, sich durch eventuelle Fehler plötzlich vor Gericht sehen; bei allen Unternehmen wird die Bereitschaft, Arbeitsplätze anzubieten, weiter abnehmen. So fördert Rot-Grün weiter Arbeitslosigkeit, anstatt sie endlich wirksam zu bekämpfen.
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