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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Böhmer: Antidiskriminierungsgesetz bleibt ein Jobkiller!

Berlin (ots)

Anlässlich der Debatte zur Regierungserklärung von
Bundeskanzler Gerhard Schröder erklärt die stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Prof. Dr. Maria Böhmer
MdB:
Die Ankündigungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden Franz Müntefering
zu Änderungen beim Antidiskriminierungsgesetz sind ein Tropfen auf
den heißen Stein. Der arbeitsrechtliche Teil ist mitnichten eine eins
zu eins Umsetzung der EU-Vorgaben. Hier muss Rot-Grün Farbe bekennen
und die wichtigsten arbeitsplatzfeindlichen Elemente beseitigten:
• Der Schadensersatzanspruch bleibt zeitlich und in der Höhe
unbegrenzt.
• Das Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaften auch
ohne Wissen der Betroffenen bleibt erhalten.
• Die Haftung des Arbeitgebers für das Fehlverhalten von Dritten, z.
B. Kunden, gegenüber den Mitarbeiter/innen bleibt bestehen.
Trotz der eindringlichen Warnungen von Experten bei der
öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses in der vergangenen
Woche hält Rot- Grün offenbar an diesen arbeitsplatzfeindlichen
Regelungen fest.
Das Antidiskriminierungsgesetz bleibt damit auch in der
veränderten Fassung ein Schlag gegen die Vertragsfreiheit und ein
Bollwerk gegen wirtschaftliches Wachstum.
Wo Personalentscheidungen zum Risiko werden, liegen die
Konsequenzen dieser gesetzlichen Gängelung auf der Hand: große
Unternehmen werden ihre Rechtsabteilungen ausbauen, kleine
Unternehmen, die keine haben, sich durch eventuelle Fehler plötzlich
vor Gericht sehen; bei allen Unternehmen wird die Bereitschaft,
Arbeitsplätze anzubieten, weiter abnehmen. So fördert Rot-Grün weiter
Arbeitslosigkeit, anstatt sie endlich wirksam zu bekämpfen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
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