Rachel: Europäische Union soll keine verbrauchende Embryonenforschung fördern
Berlin (ots)
In der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag über das 7. EU- Forschungsrahmenprogramm erklärt der Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Thomas Rachel MdB:
Die Bundesregierung muss dafür Sorge tragen, dass bei den Verhandlungen über das ab 2007 geltende 7. EU- Forschungsrahmenprogramm eine Förderung von Vorhaben der Stammzellforschung, bei denen menschliche Embryonen verbraucht werden, verhindert wird.
Bislang galt für solche Forschungsprojekte ein Moratorium. Verhandlungen auf EU-Ebene über eine Verlängerung des Moratoriums sind gescheitert. Es ist nunmehr zu befürchten, dass es im 7. EU- Forschungsrahmenprogramm keine Restriktionen mehr bei der Förderung verbrauchender Embryonenforschung geben wird. Dies ist für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion nicht akzeptabel.
Der Bundestag hat im Jahre 2002 mehrheitlich festgestellt, dass die Zerstörung eines Embryos zur Herstellung embryonaler Stammzellen gegen die Menschenwürde des Embryos und dessen Recht auf Leben verstößt. Daher wurde die Förderfähigkeit von Projekten der Stammzellforschung auf bestehende Stammzelllinien beschränkt, die bereits vor dem 1. Januar 2002 gewonnen wurden.
Die gemeinsame EU-Forschungsförderung muss im Bereich der Bioethik im Einklang mit den grundlegenden Verfassungsgrundsätzen der Mitgliedstaaten stehen. Daher muss sich die im Bundestag getroffene Werteentscheidung auch im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm niederschlagen. Es darf keine EU-Förderung von Projekten geben, die nach deutschem Recht sogar eine Straftat darstellen.
Dementsprechend sollen auch auf europäischer Ebene nur Forschungsvorhaben mit Stammzelllinien gefördert werden dürfen, die bereits zu einem festen Stichtag existierten. Dies könnte auch ein europäischer Stichtag sein, auf den sich die Länder der EU einigen.
Deutschland kann natürlich eine weitergehende Förderung der Stammzellforschung im nationalen Rahmen anderer Länder nicht behindern. Im 7. EU-Forschungsrahmenprogramm, welches die ethischen und verfassungsmäßigen Grundsätze aller Mitgliedsländer zu berücksichtigen hat, ist eine Begrenzung jedoch unverzichtbar. Es ist für uns ethisch nicht vertretbar, in Europa ab 2007 Projekte zu fördern, bei denen menschliche Embryonen getötet werden. Dem entspricht auch der aktuelle Beschluss des Europäischen Parlaments, EU-Mittel zukünftig vorzugsweise auf Alternativen wie die adulte Stammzellforschung und die Forschung mit Stammzellen aus Nabelschnurblut zu konzentrieren. Dieser Beschlusslage schließt sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion vorbehaltlos an.
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