Vaatz: Fall Voigt erfordert Aufklärung durch die Bundesregierung und durch Karsten Voigt selbst
Berlin (ots)
Zu den Antworten der Bundesregierung in der Fragestunde am 16. März 2005 bezüglich des Koordinators für die deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt, Karsten Voigt, erklärt der in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter anderem für die Arbeitsbereiche Neue Länder und Menschenrechte zuständige Stellvertretende Vorsitzende, Arnold Vaatz MdB:
In der Fragestunde am 16. März 2005 haben mehrere Abgeordnete der CDU/CSU-Bundestagsfraktion die Bundesregierung um Sachverhaltsaufklärung zu den zwei Themenkomplexen Möglicher Verrat von DDR-Bürgerrechtlern durch Karsten Voigt und Übergabe von NATO- Papieren durch Karsten Voigt an die DDR gebeten. Dies hatte der FOCUS in seiner Ausgabe vom 21. Februar 2005 (9/2005) mit dem Abdruck eines entsprechenden Vermerks, der von Mitarbeitern des Zentralkomitees der SED gefertigt worden war, publik gemacht. Die Antworten der Bundesregierung sind unzureichend.
Kerstin Müller, Staatsministerin im Auswärtigen Amt, hat sich damit begnügt, zweimal auszugsweise einen Artikel des Spiegel aus dem Jahr 1992 (35/1992) zu verlesen. Dort hatte sich Karsten Voigt zu den Verratsvorwürfen gegenüber den Bürgerrechtlern Bärbel Bohley und Wolfgang Templin geäußert. Frau Müller trug vor:
Richtig ist, dass ich mich mehrfach für die freie Einreisemöglichkeit von Bärbel Bohley und Templin eingesetzt habe ... Alles andere sind Deutungen und Erfindungen derjenigen, die den Vermerk geschrieben haben.
Diese Stellungnahme räumt keinen der erhobenen Verratsvorwürfe gegen die beiden Bürgerrechtler aus. Vielmehr erklärt Karsten Voigt ausdrücklich, dass er Gespräche geführt habe mit dem Ziel, die Wiedereinreisemöglichkeit für sie zu schaffen.
Und genau dieses wird in dem fraglichen Vermerk für das SED- Zentralkomitee behauptet, allerdings mit dem Zusatz, dass er diese Einreisemöglichkeit der SED hat schmackhaft machen wollen, indem er empfohlen hat, Bärbel Bohley und Wolfgang Templin hinterher einzusperren und sie unter einem anderen Vorwand aus der DDR wieder auszuweisen.
Hier bleibt uns die Bundesregierung die eingeforderte Aufklärung schuldig. Im Hinblick auf die von Karsten Voigt bereits 1992 gemachte Aussage und die von ihm ausgeübte hochsensible Tätigkeit als Koordinator für deutsch-amerikanische Zusammenarbeit im Auswärtigen Amt ist nicht nachvollziehbar, wie die Bundesregierung den Vermerk ohne jede Prüfung einfach als abstrus bewertet und die Thematik insgesamt als bloß hypothetischen Sachverhalt abtut.
Die im FOCUS erhobenen Vorwürfe sowie die im Spiegel wiedergegebene Aussage des Zentralkomitee-Mitarbeiters Uschner müssen solange als zutreffend betrachtet werden, solange Karsten Voigt dagegen nicht beispielsweise im Wege der Unterlassungsklage vorgeht.
Wegen der von Karsten Voigt heute im Auswärtigen Amt ausgeübten Tätigkeit können wir uns damit nicht zufrieden geben. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, diesen Sachverhalt unverzüglich aufzuklären.
Zumindest bezüglich des zweiten Sachverhalts, der möglichen Übergaben von NATO-Papieren an die DDR, besteht jetzt mehr Klarheit. Alfred Hartenbach, der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz, musste einräumen, dass sein Ressort mit Bericht vom 29. November 2004 davon in Kenntnis gesetzt worden ist, dass geprüft werde, ob der Anfangsverdacht einer Staatsschutzstraftat besteht.
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