Eichhorn/Grübel/Roedel: Antidiskriminierungsgesetz geht trotz Änderungsvorschlägen immer noch weit über die EU-Vorgaben hinaus
Berlin (ots)
Anlässlich der Vorstellung von 40 Änderungen zum Gesetzentwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes durch Bundesjustizministerin Brigitte Zypries erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Familie, Senioren, Frauen und Jugend der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Maria Eichhorn MdB, sowie die zuständigen Berichterstatter, Markus Grübel MdB, und Hannelore Roedel MdB:
Es ist völlig falsch, wenn der Kanzler behauptet, dass im arbeitsrechtlichen Teil der Vorlage nur noch EU-Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden. So sieht der Entwurf weiterhin ein zusätzliches Klagerecht von Betriebsrat und Gewerkschaft vor. Außerdem kann der Arbeitnehmer weiterhin seine Leistung verweigern. Schadensersatz gibt es weiterhin für alle Merkmale, obwohl es nur für Geschlecht gefordert ist.
So bleibt das Antidiskriminierungsgesetz eine Wachstumsbremse.
Im Zivilrecht soll das Diskriminierungsverbot weiterhin für alle Merkmale gelten, obwohl die EU-Richtlinien es nur für Rasse, Ethnie und Geschlecht fordern. Die paar Änderungen nützen da nur wenig. Das von Rot-Grün verordnete Bürokratiemonster geht unbeirrt weiter.
Auch bei der Antidiskriminierungsstelle geht Rot-Grün immer noch über die EU-Richtlinien hinaus. Denn sie ist nur gefordert für Rasse, Ethnie und Geschlecht und nicht für alle Merkmale.
Die in der Anhörung geforderten Klarstellungen fehlen weiterhin, so dass es den Gerichten überlassen wird, die unklaren Rechtsbegriffe zu definieren.
Fazit: Das Lebensverkomplizierungsgesetz geht immer noch weit über die EU-Vorgaben hinaus. Die EU-Richtlinien müssen eins zu eins umgesetzt werden und kein Stück mehr. Rot-Grün muss endlich mit der Betroffenheitspolitik aufhören und Arbeitsplätze schaffen. Wenn es genug Arbeitsplätze gibt, muss sich auch niemand mehr wegen einer vermeintlichen Diskriminierung einen Arbeitsplatz erklagen.
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