Laumann: 190 bei Minijob bleiben frei
Berlin (ots)
Zu der Vereinbarung auf dem Jobgipfel, mit Bundesarbeitsminister Clement über eine Änderung der Hinzuverdienstregeln bei Hartz IV zu verhandeln, erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Arbeit der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Karl-Josef Laumann MdB:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am 15. März 2005 einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem die Hinzuverdienstregeln für Arbeitslosengeld-II-Empfänger deutlich verbessert werden. Dieser Gesetzentwurf ist die Grundlage für die Gespräche mit Bundesminister Clement über eine Neuregelung, wie es Kanzler Schröder und die Parteivorsitzenden von CDU und CSU, Frau Merkel und Herr Stoiber, vereinbart haben.
Entsprechend unserem Gesetzentwurf sollen bei einem Hinzuverdienst von 400 künftig 190 frei bleiben. Dies ist eine klare Verbesserung gegenüber heute um rund 90 . Außerdem wird die Regelung zur Berechnung drastisch vereinfacht und damit entbürokratisiert. Statt wie bisher in jedem Einzelfall zunächst das Nettoeinkommen zu ermitteln und davon den Freibetrag zu errechnen, wird künftig im Bereich bis 400 eine Pauschale für notwendige Ausgaben angenommen und von dem überschießenden Betrag nochmals 30% dem Hilfeempfänger belassen.
Die Union steht für die Gespräche zur Verfügung und hat einen konkreten Vorschlag auf den Tisch gelegt, jetzt ist die Regierung am Zuge.
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