Schauerte: Datenhunger des Staates Grenzen setzen
Berlin (ots)
Anlässlich des neuen Kontenabrufverfahrens durch das heute in Kraft getretene Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit erklärt der mittelstandspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Schauerte MdB:
Effiziente Terrorismusbekämpfung und effektiver Verbraucherschutz sowie die Verhinderung von Steuerhinterziehung und Sozialmissbrauch sind wichtige und richtige staatliche Aufgaben. Dies darf jedoch auch nach dem 11. September kein Grund sein, alle Schranken fallen zu lassen und dem Staat Zugriff auf die Privatsphäre der Bürger und Unternehmen zu gewähren.
Deutschland ist dabei, Grenzen zu überschreiten, die noch vor wenigen Jahren absolut tabu waren. Ein Schnüffelstaat wird keineswegs dadurch akzeptabel, dass Otto Schily Innenminister ist. Die Union muss darauf achten, dass die Verhältnismäßígkeit in allen Bereichen gewahrt und ein Übermaß an Kontrolle verhindert wird.
Die jüngeren Gesetzesvorhaben und Vorstöße von Rot-Grün und der Europäischen Union geben in der Summe Anlass zu großer Sorge. Das Leitbild des in seiner Privatsphäre geschützten Bürgers und der freien Wirtschaft mit ihrem Recht auf Wahrung der Geschäftsgeheimnisse tritt zunehmend in den Hintergrund der politischen Debatte.
Die verfassungsrechtlich verbürgte informationelle Selbstbestimmung und der Datenschutz werden immer öfter leichtfertig über Bord geworfen, ohne dass die damit verfolgten und im Grundsatz oftmals richtigen Ziele erfüllt werden können.
Jüngstes Beispiel ist die heute in Kraft tretende faktische Abschaffung des Bankgeheimnisses durch das neue Kontenabrufverfahren. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Vorstoß durch das Bundesverfassungsgericht im Hauptsacheverfahren doch noch gestoppt wird.
Gläserne Konten sind aber nur die Spitze des Eisberges. In den vergangenen Jahren und in der aktuellen Diskussion zeigt sich in verschiedensten Politikfeldern eine eindeutige Tendenz, den Datenschutz sukzessive auszuhöhlen. Die Liste der Versuchungen ist lang:
- Pläne der EU zur Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten;
- Pläne der EU, interne Produktinformationen offen zu legen, um die Erlaubnis für gesundheits- und mehrwertbezogene Angaben von Lebensmitteln zu erhalten (Health-Claims-Verordnung);
- Pläne der Bundesregierung zur Einführung eines Registers für unzuverlässige Unternehmen in die Betriebe bereits bei Ermittlungen und nicht erst bei rechtskräftiger Verurteilung aufgenommen werden sollen, um sie von öffentlicher Vergabe auszuschließen;
- Einführung des mittelbaren Auskunftsanspruchs über Kalkulationsgeheimnisse im Rahmen der neu geschaffenen Verbände- Gewinnabschöpfung im novellierten Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb;
- Vorschläge zur Speicherung des genetischen Fingerabdrucks schon bei Bagatelldelikten;
- Pläne, den Geheimdiensten jederzeit Einsicht in private Konten und Zugriff auf Kundendaten von Reiseunternehmen und Autovermietern zu gewähren.
In Zukunft muss der Gesetzgeber noch penibler darauf achten, die Privatsphäre der Bürger und die Geschäftsgeheimnisse der Betriebe nicht weiter auszuhöhlen. Alle politischen Parteien sind aufgefordert, in Zukunft den Datenschutz wieder ernst zu nehmen und die bereits vorgenommenen oder geplanten Aushöhlungen noch einmal sehr kritisch zu hinterfragen. Der gläserne Bürger und das gläserne Unternehmen passen nicht in eine freiheitliche Gesellschaft. Doppelmoral und Schnüffelmentalität gehören nicht in einen Rechtsstaat. Das haben die negativen Erfahrungen in der ehemaligen DDR schmerzlich gezeigt. Dem Datenhunger des Staates müssen Grenzen gesetzt werden.
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