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Weiß/Hüppe: Rot-Grün ignoriert Belange von Millionen behinderter Menschen in armen Ländern

Berlin (ots)

Zur Ablehnung des Antrags „Menschen mit Behinderung
in die Entwicklungszusammenarbeit einbeziehen“ (Bundestagsdrucksache
15/2968) durch SPD und Grüne in den Ausschüssen des Deutschen
Bundestages erklären der Initiator des Antrags und Berichterstatter,
Peter Weiß MdB, Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie der Beauftragte der CDU/CSU-
Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen,
Hubert Hüppe MdB:
Die Ablehnung unseres Antrags durch die Koalition ist ein Zeichen
entwicklungspolitischer Ignoranz gegenüber den komplexen Problemlagen
in den armen Ländern der Erde. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hatte
die Regierung dazu aufgefordert, Menschen mit Behinderung nach
Möglichkeit in alle Programme und Projekte im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen. Dazu gehört zum Beispiel
die Unterstützung der Behindertenarbeit von
Nichtregierungsorganisationen und Kirchen in den Kooperationsländern.
SPD und Grüne setzen mit der Ablehnung des Antrags ein Zeichen gegen
die Stärkung sozialer und ökonomischer Teilhabechancen für Millionen
behinderter Menschen auf der ganzen Welt. Rot-Grün verweigert sich
der Einsicht, dass die konsequente Förderung von Menschen mit
Behinderungen in den Entwicklungsländern auch ein tatkräftiger
Beitrag zur Armutsbekämpfung wäre.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Weltweit leben rund
600 Millionen Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen leben
in Entwicklungsländern. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO)
erwartet, dass sich diese Zahl bis 2035 etwa verdoppeln wird.
Gleichzeitig haben aber nur 2 bis 4 Prozent der behinderten Menschen
in den armen Ländern Zugang zu Rehabilitations- oder
Fördereinrichtungen. Die Ursachen für Behinderungen sind häufig
vermeidbar und eine direkte Folge von Armut oder Krieg. Behinderung
führt zur Verschärfung der Armut Betroffener und ihrer Familien, da
sie unter sozialer Ausgrenzung leiden und kaum Chancen auf eine
Existenzsicherung aus eigener Kraft haben – dies betrifft 89 bis 96
Prozent der Menschen mit Behinderungen. Somit ist Behinderung
gleichzeitig eine Folge von Armut, aber auch Ursache von weiterer
Armut.
Untersuchungen belegen, dass die steigende Zahl von Behinderungen
- abgesehen von den individuellen sozialen und ökonomischen
Nachteilen für die unmittelbar betroffenen Menschen - auch zu einer
deutlichen volkswirtschaftlichen Belastung in den Entwicklungsländern
führen wird. Durch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge wären die
Schaffung einer höheren Lebensqualität für die Menschen und
gleichzeitig enorme Einsparungen möglich. Denn viele Behinderungen
könnten durch Bereitstellung von Grunddiensten vermieden oder behoben
werden.
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonte den direkten
strukturellen Zusammenhang zwischen Armut, Unterentwicklung und
Behinderung. Mit konkreten Forderungen nach Berücksichtigung der
Belange behinderter Menschen setzt die Fraktion an den Kernfragen von
Armutsbekämpfung und Entwicklung an: Dazu gehören die Forderung nach
konsequenter und zielorientierter Fortsetzung der Mitarbeit an der
Formulierung einer menschenrechtlichen Behindertenkonvention der
Vereinten Nationen. Weiterhin fordert die CDU/CSU die Unterstützung
der Behindertenarbeit in Kooperationsländern durch die deutsche
Mitgliedschaft im Weltverband „Rehabilitation International“ und
durch Unterstützung der vor Ort tätigen Nichtregierungsorganisationen
und Kirchen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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