Weiß/Hüppe: Rot-Grün ignoriert Belange von Millionen behinderter Menschen in armen Ländern
Berlin (ots)
Zur Ablehnung des Antrags Menschen mit Behinderung in die Entwicklungszusammenarbeit einbeziehen (Bundestagsdrucksache 15/2968) durch SPD und Grüne in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages erklären der Initiator des Antrags und Berichterstatter, Peter Weiß MdB, Mitglied im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, sowie der Beauftragte der CDU/CSU- Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Ablehnung unseres Antrags durch die Koalition ist ein Zeichen entwicklungspolitischer Ignoranz gegenüber den komplexen Problemlagen in den armen Ländern der Erde. Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion hatte die Regierung dazu aufgefordert, Menschen mit Behinderung nach Möglichkeit in alle Programme und Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit einzubeziehen. Dazu gehört zum Beispiel die Unterstützung der Behindertenarbeit von Nichtregierungsorganisationen und Kirchen in den Kooperationsländern. SPD und Grüne setzen mit der Ablehnung des Antrags ein Zeichen gegen die Stärkung sozialer und ökonomischer Teilhabechancen für Millionen behinderter Menschen auf der ganzen Welt. Rot-Grün verweigert sich der Einsicht, dass die konsequente Förderung von Menschen mit Behinderungen in den Entwicklungsländern auch ein tatkräftiger Beitrag zur Armutsbekämpfung wäre.
Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Weltweit leben rund 600 Millionen Menschen mit Behinderungen, 80 Prozent von ihnen leben in Entwicklungsländern. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erwartet, dass sich diese Zahl bis 2035 etwa verdoppeln wird. Gleichzeitig haben aber nur 2 bis 4 Prozent der behinderten Menschen in den armen Ländern Zugang zu Rehabilitations- oder Fördereinrichtungen. Die Ursachen für Behinderungen sind häufig vermeidbar und eine direkte Folge von Armut oder Krieg. Behinderung führt zur Verschärfung der Armut Betroffener und ihrer Familien, da sie unter sozialer Ausgrenzung leiden und kaum Chancen auf eine Existenzsicherung aus eigener Kraft haben dies betrifft 89 bis 96 Prozent der Menschen mit Behinderungen. Somit ist Behinderung gleichzeitig eine Folge von Armut, aber auch Ursache von weiterer Armut.
Untersuchungen belegen, dass die steigende Zahl von Behinderungen - abgesehen von den individuellen sozialen und ökonomischen Nachteilen für die unmittelbar betroffenen Menschen - auch zu einer deutlichen volkswirtschaftlichen Belastung in den Entwicklungsländern führen wird. Durch Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge wären die Schaffung einer höheren Lebensqualität für die Menschen und gleichzeitig enorme Einsparungen möglich. Denn viele Behinderungen könnten durch Bereitstellung von Grunddiensten vermieden oder behoben werden.
Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion betonte den direkten strukturellen Zusammenhang zwischen Armut, Unterentwicklung und Behinderung. Mit konkreten Forderungen nach Berücksichtigung der Belange behinderter Menschen setzt die Fraktion an den Kernfragen von Armutsbekämpfung und Entwicklung an: Dazu gehören die Forderung nach konsequenter und zielorientierter Fortsetzung der Mitarbeit an der Formulierung einer menschenrechtlichen Behindertenkonvention der Vereinten Nationen. Weiterhin fordert die CDU/CSU die Unterstützung der Behindertenarbeit in Kooperationsländern durch die deutsche Mitgliedschaft im Weltverband Rehabilitation International und durch Unterstützung der vor Ort tätigen Nichtregierungsorganisationen und Kirchen.
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