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Hüppe: Kein Engagement der Bundesregierung bei Förderung ambulanter Hilfen für Behinderte und psychisch Erkrankte erkennbar

Berlin (ots)

Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage „Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für
Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen“ erklärt der
Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der
Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Antwort der Bundesregierung auf Fragen nach einer Stärkung des
ambulanten Angebotes für behinderte und psychisch kranke Menschen
lässt keine Hoffnung auf Besserung in diesem Bereich aufkommen. Ein
konsequenter Ausbau ambulanter Hilfen ist aber dringend geboten, um
eine möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen zu sichern und dem
zu erwartenden Anstieg der Zahl der Menschen, die Hilfen benötigen,
zu begegnen.
Bei vielen Fragen bleibt die Bundesregierung eine Antwort schuldig
– die Beantwortung erschöpft sich in großen Teilen lediglich in der
Aufzählung von gesetzlichen Vorschriften. Erkenntnisse über die
tatsächliche Umsetzung dieser Vorschriften liegen aber kaum vor, und
scheinen auch nicht zu interessieren. Über die Probleme der
ambulanten Leistungsanbieter liegen der Bundesregierung ebenfalls
keine Kenntnisse vor. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass sich die
Bundesregierung auf den vollzogenen Gesetzesänderungen ausruht und
keine Eigeninitiative ergreift, um die noch unzureichende Struktur
ambulanter Hilfen zu verbessern.
Die vorgelegten Zahlen zur Sozialhilfe sind eindeutig: sowohl bei
der Hilfe zur Pflege als auch bei der der Eingliederungshilfe für
behinderte Menschen überwiegen die Leistungen in Einrichtungen – dies
trifft sowohl auf die Höhe der Ausgaben als auch auf die Zahl der
Hilfeempfänger zu. Seit 1994 liegt der Anteil der Hilfe zur Pflege,
die außerhalb von Einrichtungen an den Brutto-Ausgaben gezahlt wird,
deutlich unter 20 %. Das bedeutet, dass regelmäßig über 80 % der
Ausgaben in Einrichtungen gezahlt werden. Bei der Eingliederungshilfe
gestaltet sich das Bild noch extremer: hier liegt der Anteil der
Brutto-Ausgaben, die außerhalb von Einrichtungen gezahlt werden,
stetig unter 10 %!
Bei der ambulanten psychiatrischen Pflege verspricht sich die
Bundesregierung Verbesserungen durch Änderungen der Richtlinie des
Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von häuslicher
Krankenpflege, die derzeit dem Bundesministerium für Gesundheit und
Soziale Sicherung zur Prüfung vorliegen. Das Ministerium hat dafür
eine Frist von zwei Monaten, die seit dem 15. Februar läuft.
Zum Arbeitgebermodell, bei dem die behinderte Person selber in
Funktion eines Arbeitgebers die Anstellung und Bezahlung der
Assistenzpersonen regelt, positioniert sich die Bundesregierung
nicht. Ähnlich verhält es sich mit der Frage nach der zukünftigen
Versorgung älter werdender Menschen mit Behinderungen – hier bezieht
sich die Bundesregierung nur auf die Gruppe alter Menschen mit
psychischen Erkrankungen, nicht jedoch auf andere große Gruppen von
Menschen mit Behinderungen, wie etwa der geistig behinderter oder
körper- und sinnesbehinderter Menschen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung auf
drängende Zukunftsfragen nach Absicherung und Ausbau der ambulanten
Dienste keine befriedigenden Antworten geben kann. Es wäre jetzt
wichtig, eine Bestandsaufnahme der derzeitig bestehenden Probleme
sowohl der behinderten und psychisch kranken Menschen als auch der
ambulanten Dienste vorzunehmen, um dann nach gangbaren Lösungswegen
zu suchen. Dadurch, dass man die Augen vor den Problemen verschließt,
wird jedoch keine der drängenden Fragen gelöst werden.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
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