Hüppe: Kein Engagement der Bundesregierung bei Förderung ambulanter Hilfen für Behinderte und psychisch Erkrankte erkennbar
Berlin (ots)
Anlässlich der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Vorrang ambulanter vor stationärer Hilfen für Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
Die Antwort der Bundesregierung auf Fragen nach einer Stärkung des ambulanten Angebotes für behinderte und psychisch kranke Menschen lässt keine Hoffnung auf Besserung in diesem Bereich aufkommen. Ein konsequenter Ausbau ambulanter Hilfen ist aber dringend geboten, um eine möglichst hohe Lebensqualität der Betroffenen zu sichern und dem zu erwartenden Anstieg der Zahl der Menschen, die Hilfen benötigen, zu begegnen.
Bei vielen Fragen bleibt die Bundesregierung eine Antwort schuldig die Beantwortung erschöpft sich in großen Teilen lediglich in der Aufzählung von gesetzlichen Vorschriften. Erkenntnisse über die tatsächliche Umsetzung dieser Vorschriften liegen aber kaum vor, und scheinen auch nicht zu interessieren. Über die Probleme der ambulanten Leistungsanbieter liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Kenntnisse vor. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass sich die Bundesregierung auf den vollzogenen Gesetzesänderungen ausruht und keine Eigeninitiative ergreift, um die noch unzureichende Struktur ambulanter Hilfen zu verbessern.
Die vorgelegten Zahlen zur Sozialhilfe sind eindeutig: sowohl bei der Hilfe zur Pflege als auch bei der der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen überwiegen die Leistungen in Einrichtungen dies trifft sowohl auf die Höhe der Ausgaben als auch auf die Zahl der Hilfeempfänger zu. Seit 1994 liegt der Anteil der Hilfe zur Pflege, die außerhalb von Einrichtungen an den Brutto-Ausgaben gezahlt wird, deutlich unter 20 %. Das bedeutet, dass regelmäßig über 80 % der Ausgaben in Einrichtungen gezahlt werden. Bei der Eingliederungshilfe gestaltet sich das Bild noch extremer: hier liegt der Anteil der Brutto-Ausgaben, die außerhalb von Einrichtungen gezahlt werden, stetig unter 10 %!
Bei der ambulanten psychiatrischen Pflege verspricht sich die Bundesregierung Verbesserungen durch Änderungen der Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von häuslicher Krankenpflege, die derzeit dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Prüfung vorliegen. Das Ministerium hat dafür eine Frist von zwei Monaten, die seit dem 15. Februar läuft.
Zum Arbeitgebermodell, bei dem die behinderte Person selber in Funktion eines Arbeitgebers die Anstellung und Bezahlung der Assistenzpersonen regelt, positioniert sich die Bundesregierung nicht. Ähnlich verhält es sich mit der Frage nach der zukünftigen Versorgung älter werdender Menschen mit Behinderungen hier bezieht sich die Bundesregierung nur auf die Gruppe alter Menschen mit psychischen Erkrankungen, nicht jedoch auf andere große Gruppen von Menschen mit Behinderungen, wie etwa der geistig behinderter oder körper- und sinnesbehinderter Menschen.
Insgesamt ist festzustellen, dass die Bundesregierung auf drängende Zukunftsfragen nach Absicherung und Ausbau der ambulanten Dienste keine befriedigenden Antworten geben kann. Es wäre jetzt wichtig, eine Bestandsaufnahme der derzeitig bestehenden Probleme sowohl der behinderten und psychisch kranken Menschen als auch der ambulanten Dienste vorzunehmen, um dann nach gangbaren Lösungswegen zu suchen. Dadurch, dass man die Augen vor den Problemen verschließt, wird jedoch keine der drängenden Fragen gelöst werden.
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