Hüppe: Bessere Beteiligung von Behindertenverbänden bei Gesetzgebungsverfahren
Berlin (ots)
Anlässlich seines Schreibens an Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Hubert Hüppe MdB:
In einem Schreiben an Bundesgesundheitsministerin Schmidt habe ich mich in dieser Woche für längere Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen für Behindertenverbände in Gesetzgebungsverfahren eingesetzt. Einige Behindertenverbände haben moniert, dass die Fristen zur Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen, die in Federführung des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung bearbeitet werden, in letzter Zeit extrem kurz geworden sind. Fristen von einer Woche sind laut Aussagen von Verbänden mittlerweile zur Normalität geworden, in Extremfällen wurden sogar Zeiten von nur drei Tagen eingeräumt.
Derart kurze Fristen sind insbesondere für Verbände, die auf ehrenamtliche Mitarbeiter angewiesen sind, und deren Positionen noch in Dachverbänden koordiniert werden müssen, nicht einzuhalten. Das führt dazu, dass ein Großteil der Behindertenverbände faktisch keine Möglichkeit hat, sich an Gesetzgebungsverfahren zu beteiligen. Diese Situation ist nicht akzeptabel, da nur eine hinreichende Beteiligung einer möglichst großen Bandbreite von Behindertenverbänden auch eine handwerklich saubere, umfassend durchdachte und konsensfähige Gesetzgebung ermöglicht.
Es ist Augenwischerei, wenn sich das Ministerium die Beteiligung der Behindertenverbände auf die Fahne schreibt, und gleichzeitig eine Vielzahl von kleinen Verbänden durch diese praktische Hürde ausschließt. Eine solche Praxis macht das Motto des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen 2003 Nichts über uns ohne uns zur Farce.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion Pressestelle Telefon: (030) 227-52360 Fax: (030) 227-56660 Internet: http://www.cducsu.de Email: fraktion@cducsu.de
Original-Content von: CDU/CSU - Bundestagsfraktion, übermittelt durch news aktuell