Koschyk/Strobl: Wahlmanipulation durch illegale Doppelstaatler in NRW verhindern, Minister Schily!
Berlin (ots)
Zu den Ankündigungen von Minister Schily und des türkischen Innenminister Aksu zu den Problemen mit den illegalen türkischen Doppelstaatlern erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU- Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB und der Obmann der CDU/CSU- Bundestagsfraktion im Innenausschuss, Thomas Strobl MdB:
Es war höchste Zeit, dass Bundesinnenminister Schily gegenüber dem türkischen Innenminister Aksu in Sachen der illegalen türkischen Doppelstaatler einmal Klartext gesprochen hat. Während die Regierungskoalition bislang alle diese Probleme unter den Tisch gekehrt, teilweise sogar geleugnet hat, ist dies nun ein erster Schritt in die richtige Richtung. Die CDU/CSU fordert seit langem sowohl die Übergabe der Listen der illegalen Doppelstaatler durch die Türkei als auch den Beitritt Deutschlands zu dem Übereinkommen über den Austausch von Einbürgerungsmitteilungen vom 10. September 1964 (CIEC-Abkommen Nr. 8). Die Übergabe der Liste nach der vorangegangenen Vertuschungsaktion durch die Türkei könnte nur ein erster Schritt sein. Die Bundesregierung indessen muss noch vor den Wahlen in NRW sicherstellen, dass die unrechtmäßig in deutschen Melde- und Wahlregistern eingetragenen Türken nicht an der Wahl teilnehmen können. Die Zeit drängt. Es reicht nicht, wenn Minister Schily mit der Liste in der Hand die Wahllokale abklappert. Vielmehr muss vor der Wahl in jedem Einzelfall ein Feststellungsverfahren zur Überprüfung der Staatsangehörigkeit durchgeführt werden. Warum will Deutschland das CIEC nicht ratifizieren, sondern strebt ein rein bilaterales Abkommen mit der Türkei an? Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion wird weiterhin auf die Ratifikation drängen. Zumindest darf ein bilaterales Abkommen nicht hinter den Standards des CIEC zurückbleiben und der nächsten Trickserei Vorschub leisten.
Der jetzige Vorgang wird auch zeigen, ob Innenminister Schily vom türkischen Innenminister Aksu hinreichend ernst genommen wird. Dass dies nicht immer der Fall war, zeigt sich bereits in der Frage der Ausbürgerungen Straffälliger durch die Türkei zu Lasten Deutschlands, deren Rückführung in die Türkei durch die Ausbürgerung vereitelt wurde.
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