Klaeden zu Rundfunk- und Fernsehübertragung im Untersuchungsausschuss
Berlin (ots)
Im Anschluss an die Sitzung des Fraktionsvorstandes erklärt der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im zweiten Untersuchungsausschuss der 15. Wahlperiode, Eckart von Klaeden MdB:
1. Bei dem Untersuchungsausschuss Visakriminalität geht es um die Aufklärung sehr schwerwiegender Vorwürfe:
Die Bundesregierung hat mit der Änderung ihrer Einreisepolitik nach dem Regierungswechsel 1998 gegen deutsches Recht und europäische Verträge verstoßen.
Mitglieder der Bundesregierung haben durch ihre Entscheidungen das Verbrechen der bandenmäßigen Schleusung wesentlich erleichtert.
Die Bundesregierung hat trotz der flächendeckenden Warnungen und Berichte die Missstände lange Zeit ignoriert und ignoriert sie zum Teil bis heute.
Die Justiz wurde von der Bundesregierung bei der Aufklärung und Aburteilung der entsprechenden Verbrechen behindert.
Die Beweisaufnahme und insbesondere die Vernehmung von Zeugen müssen sich daher streng an den Kriterien der Sachlichkeit, eines fairen Verfahrens und der Wahrheitsfindung orientieren.
2. Bei einer Rundfunk- und Fernsehübertragung von Zeugenvernehmungen und Sachverständigenanhörungen in diesem Untersuchungsausschuss lehnen wir ein Sonderrecht für den Zeugen Bundesminister Joseph Fischer ab. Darum verlangen wir von der Koalition, dass sie im Sinne der Gleichbehandlung ab sofort der Rundfunk- und Fernsehübertragung der Zeugenvernehmungen und möglicher Sachverständigenanhörungen insgesamt zustimmt.
3. Die Wahrheitsfindung im Untersuchungsausschuss in öffentlicher Sitzung ist nicht teilbar. Das gilt für die Zeugenvernehmungen wie für die Akten. Damit sich die Bürgerinnen und Bürger ein wahres Bild von den Vorgängen machen können, steht die Bundesregierung in der Pflicht, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass alle als VS-NfD eingestuften Akten für die öffentliche Verwendung uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
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