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Heinen/Connemann: Mehr Verbraucherschutz durch eindeutige Kennzeichnung von Geflügelfleischimporten

Berlin (ots)

Zu dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion in den
Deutschen Bundestag eingebrachtem Antrag “Mehr Verbraucherschutz
durch eindeutige Kennzeichnung und sendungsbezogene
Rückstandsuntersuchungen von Geflügelfleischimporten in die EU aus
Drittländern“ erklären die Beauftragte für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ursula Heinen
MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gitta Connemann MdB:
Mit dem von der Union eingebrachten Antrag für eine eindeutigere
Kennzeichnung von Geflügelfleischimporten besteht die Chance, eine
seit langem bekannte Lücke im gesundheitlichen Verbraucherschutz
endlich zu schließen. Bisher hat Bundesministerin Künast der
Verbrauchertäuschung bei den Geflügelfleischimporten tatenlos
zugesehen.
Nach der gegenwärtigen Rechtslage ist eine Kennzeichnung der
Herkunft aus Drittländern nur bei unbehandeltem Geflügelfleisch
zwingend vorgeschrieben. Problematisch ist jedoch, dass dieses
Erfordernis zunehmend legal umgegangen wird, in dem unbehandeltes,
eigentlich kennzeichnungspflichtiges Fleisch durch Arbeitsgänge wie
leichtes Salzen oder Würzen zu einer nicht kennzeichnungspflichtigen
sog. Geflügelfleischzubereitung wird. Ein ähnliches Problem besteht
im Falle einer thermischen Behandlung wie Braten etc..
Darüber hinaus hat der Bundesrat bereits 2002 darauf hingewiesen,
dass im Rahmen der Einfuhruntersuchungen in Sendungen aus
Drittländern wie China, Vietnam, Indonesien, Chile etc. vermehrt
verbotene Stoffe wie Nitrofurane, Chloramphenicol sowie andere
pharmakologisch wirksamen Stoffe festgestellt worden seien. Hier
liegt der Verdacht nahe, dass in einer Vielzahl von in die EU
exportierenden Drittländern die rechtlichen und administrativen
Maßnahmen hinsichtlich der Verwendung pharmakologisch wirksamer
Stoffe und der Durchführung von Rückstandskontrollen nicht
hinreichend implementiert sind und die von den betreffenden
Drittländern gegebenen Rückstandskontrollgarantien nicht eingehalten
werden.
Vor diesem Hintergrund muss sich Bundesministerin Künast auf
europäischern Ebene dafür einsetzen, dass die Kennzeichnungspflicht
auf behandeltes Geflügelfleisch und auf Verarbeitungserzeugnisse
ausgedehnt wird. Ferner, dass sendungsbezogene
Rückstandsuntersuchungen entweder vor Abgang aus den Drittländern
bzw. seitens und auf Kosten des Importeurs in Verbindung mit der
Einfuhr aus den Drittländern generell vorgeschrieben werden.
Für viele Verbraucher ist im Hinblick auf die hohen heimi schen
Tier- und Umweltschutzstandards für die Kaufentscheidung
ausschlaggebend, dass das Geflügelfleisch von der einheimischen
Geflügelwirtschaft produziert worden ist. Die gegenwärtige
Kennzeichnungspflicht wird diesen Verbraucheranforderungen nicht
gerecht.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email:  fraktion@cducsu.de

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