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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Wöhrl/Pfeiffer: Energierechtsnovelle setzt keine ausreichenden Impulse für mehr Wettbewerb

Berlin (ots)

Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts erklären die
wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Dagmar G. Wöhrl MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Joachim
Pfeiffer MdB:
Im heute verabschiedeten Gesetzentwurf zur Novellierung des
Energiewirtschaftsrechts konnten auf Drängen der Union wichtige
Fortschritte erzielt werden, doch bleiben die dringend notwendigen
Impulse für mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasmärkten aus!
Stattdessen werden unnötige bürokratische Regeln geschaffen und die
Energiewirtschaft mit 130 neuen Berichtspflichten belastet.
Richtig ist die jetzt vorgesehene ex-ante-Genehmigungspflicht für
die Netznutzungsentgelte und auch die verbindliche Einführung der
Anreizregulierung. Beides waren essentielle Forderungen von CDU/CSU.
Nachbesserungsbedarf sehen wir aber insbesondere noch bei der
Regulierung des Gasmarktes, bei der Schaffung eines funktionierenden
Regelenergiemarktes und auch der Liberalisierung des Mess- und
Zählerwesens. Hier geht der Koalitionsentwurf nicht über ein
vorsichtiges Herantasten an die Marktöffnung hinaus. Ohne eine
Börsentauglichkeit wird ein Entry-Exit-System im Gasmarkt nicht die
notwendigen Wirkungen haben. Wettbewerberbliche Optimierung in diesen
Bereichen hätte aber unmittelbaren Einfluss auf die Energiepreise.
An vielen Stellen geht der Gesetzentwurf auch über die EU-Vorgaben
hinaus und schadet damit dem Standort Deutschland. So werden die
Anforderungen der EU zum Unbundling, zu den Verbandsklagerechten, den
Berichtspflichten und zur Stromkennzeichnungspflicht nicht 1 : 1
umgesetzt.
Die Berichtspflichten und auch die Stromkennzeichnungspflichten
belasten die deutschen Energieversorgungsunternehmen unnötig. So ist
kein Grund erkennbar, warum Stromverbraucher in jeder Rechnung u.a.
„in Gramm je Kilowattstunde über die CO2-Emissionen“ und „in
Milligramm je Kilowatt über den radioaktiven Abfall“ des
Gesamtenergieträgermixes ihres Energieversorgungsunternehmens
informiert werden müssen.
Den Verbraucher interessieren neben dem Preis höchstens die
staatlichen Belastungen. Wer „Ökostrom“ beziehen will, kann dies
schon heute. Dafür sind keine staatlichen Vorgaben notwendig.
Völlig inakzeptabel ist auch die rot-grüne Namenskreation für die
bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP):
„Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und
Eisenbahn“. Diese Bandwurmbezeichnung ist nicht nur unverständlich,
sie ist auch unsinnig. Der Bund verfügt über keine Strom- und
Gasnetze! Die Netzte gehören den Energieversorgungsunternehmen. Sie
stellen natürliche Monopole dar. Deshalb ist eine
Wettbewerbsförderung notwendig.
Überbürokratisierung und mangelnde Wettbewerbsförderung sind
Gründe, warum die Union den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Ein
Vermittlungsverfahren wird jetzt unausweichlich.
Die Union wird dafür sorgen, dass es über die EU-Vorgaben hinaus
nicht zu einer Belastung der Energiewirtschaft und der Verbraucher
kommt, dass das Gesetz möglichst unbürokratisch gestaltet wird und
dass es die notwendigen Impulse für mehr Wettbewerb auslösen wird.
Nur dann werden die Netznutzungskosten und damit die Energiekosten
sinken!
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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