Wöhrl/Pfeiffer: Energierechtsnovelle setzt keine ausreichenden Impulse für mehr Wettbewerb
Berlin (ots)
Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts erklären die wirtschaftspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dagmar G. Wöhrl MdB und der zuständige Berichterstatter Dr. Joachim Pfeiffer MdB:
Im heute verabschiedeten Gesetzentwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsrechts konnten auf Drängen der Union wichtige Fortschritte erzielt werden, doch bleiben die dringend notwendigen Impulse für mehr Wettbewerb in den Strom- und Gasmärkten aus! Stattdessen werden unnötige bürokratische Regeln geschaffen und die Energiewirtschaft mit 130 neuen Berichtspflichten belastet.
Richtig ist die jetzt vorgesehene ex-ante-Genehmigungspflicht für die Netznutzungsentgelte und auch die verbindliche Einführung der Anreizregulierung. Beides waren essentielle Forderungen von CDU/CSU.
Nachbesserungsbedarf sehen wir aber insbesondere noch bei der Regulierung des Gasmarktes, bei der Schaffung eines funktionierenden Regelenergiemarktes und auch der Liberalisierung des Mess- und Zählerwesens. Hier geht der Koalitionsentwurf nicht über ein vorsichtiges Herantasten an die Marktöffnung hinaus. Ohne eine Börsentauglichkeit wird ein Entry-Exit-System im Gasmarkt nicht die notwendigen Wirkungen haben. Wettbewerberbliche Optimierung in diesen Bereichen hätte aber unmittelbaren Einfluss auf die Energiepreise.
An vielen Stellen geht der Gesetzentwurf auch über die EU-Vorgaben hinaus und schadet damit dem Standort Deutschland. So werden die Anforderungen der EU zum Unbundling, zu den Verbandsklagerechten, den Berichtspflichten und zur Stromkennzeichnungspflicht nicht 1 : 1 umgesetzt.
Die Berichtspflichten und auch die Stromkennzeichnungspflichten belasten die deutschen Energieversorgungsunternehmen unnötig. So ist kein Grund erkennbar, warum Stromverbraucher in jeder Rechnung u.a. in Gramm je Kilowattstunde über die CO2-Emissionen und in Milligramm je Kilowatt über den radioaktiven Abfall des Gesamtenergieträgermixes ihres Energieversorgungsunternehmens informiert werden müssen.
Den Verbraucher interessieren neben dem Preis höchstens die staatlichen Belastungen. Wer Ökostrom beziehen will, kann dies schon heute. Dafür sind keine staatlichen Vorgaben notwendig.
Völlig inakzeptabel ist auch die rot-grüne Namenskreation für die bisherige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP): Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn. Diese Bandwurmbezeichnung ist nicht nur unverständlich, sie ist auch unsinnig. Der Bund verfügt über keine Strom- und Gasnetze! Die Netzte gehören den Energieversorgungsunternehmen. Sie stellen natürliche Monopole dar. Deshalb ist eine Wettbewerbsförderung notwendig.
Überbürokratisierung und mangelnde Wettbewerbsförderung sind Gründe, warum die Union den Gesetzentwurf abgelehnt hat. Ein Vermittlungsverfahren wird jetzt unausweichlich.
Die Union wird dafür sorgen, dass es über die EU-Vorgaben hinaus nicht zu einer Belastung der Energiewirtschaft und der Verbraucher kommt, dass das Gesetz möglichst unbürokratisch gestaltet wird und dass es die notwendigen Impulse für mehr Wettbewerb auslösen wird. Nur dann werden die Netznutzungskosten und damit die Energiekosten sinken!
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