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CDU/CSU - Bundestagsfraktion

Koschyk/Philipp: Sicherheit geht vor falsch verstandenem Datenschutz

Berlin (ots)

Zu den Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten
Peter Schaar anlässlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix
Philipp MdB:
Die Anregung eines Moratoriums durch den
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Hinblick auf die
Einführung biometrischer Merkmale in Pässe ist überraschend. Die
Bundesregierung hatte vorgesehen, erste Pässe mit biometrischen
Merkmalen wie Gesichtsdaten und Fingerabdrücke in diesem Jahr
einzuführen. Angesichts der EU-Vorgaben, die für den neuen Reisepass
im Jahr 2006 umgesetzt werden müssen, erscheint dies als keine
übertriebene, sondern im Hinblick auf die Vorarbeiten um eine
erforderliche Vorlaufzeit. Allerdings fordern wir angesichts der von
Herrn Schaar behaupteten nicht ausgereiften Technik für die
Einführung der biometrischen Merkmale in Pass und Ausweispapieren
Bundesinnenminister Schily auf, unverzüglich mitzuteilen, ob dies
zutrifft und inwieweit technische Mängel einem flächendeckenden
Einsatz entgegenstehen.
Der vom Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierten Einführung
einer Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten sowie der
Forderung eines Gesetzes zur Begrenzung der
Telekommunikationsüberwachung wird unter Sicherheitsaspekten seitens
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine eindeutige Absage erteilt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert vielmehr eine den
Anforderungen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden
entsprechende Speicherung von Verbindungsdaten. Die Speicherung muss
nach einem Katalog, der die relevanten Daten definiert, erfolgen. Die
Speicherfrist sollte sechs Monate betragen. Dies bedeutet einen
erheblichen Sicherheitsgewinn im Vergleich zum derzeitigen Zustand
und wird sowohl von den Sicherheitsbehörden als auch von den
Industrieunternehmen als sinnvoll sowie durchführbar angesehen. Vor
diesem Hintergrund weisen wir die Kritik des
Bundesdatenschutzbeauftragten an der Notwendigkeit einer
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten zurück.
Desgleichen sind seine Bemerkungen zu den Antiterrorgesetzen und
deren Evaluierung Ausdruck seiner ideologischen Prägung. Dass
positive Fahndungserfolge nicht als Argument für die Beibehaltung der
Antiterrormaßnahmen gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Die
Antiterrorgesetzgebung muss - anders als vom
Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert - nicht eingegrenzt sondern
vielmehr ausgeweitet werden. Wesentliche Kernforderungen für eine
wirksame Terrorismusbekämpfung, wie Kronzeugenregelung,
Rasterfahndung und Erleichterungen von Abschiebungen sind nicht oder
noch nicht vollständig umgesetzt worden. Hier ist Bundesinnenminister
Schily gefordert.
Allerdings nicht nur hier, denn angesichts des Vorschlags des
Bundesdatenschutzbeauftragten, die nach den Terroranschlägen des 11.
September 2001 verabschiedeten Sicherheitsgesetze von einer
unabhängigen Stelle und nicht vom Bundesinnenministerium überprüfen
zu lassen, sollte Bundesinnenminister Schily endlich für eine
transparente, den Deutschen Bundestag einbeziehende Evaluierung der
Anti-Terror-Gesetzgebung sorgen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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