Koschyk/Philipp: Sicherheit geht vor falsch verstandenem Datenschutz
Berlin (ots)
Zu den Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar anlässlich der Vorstellung seines Tätigkeitsberichtes erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hartmut Koschyk MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Beatrix Philipp MdB:
Die Anregung eines Moratoriums durch den Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar im Hinblick auf die Einführung biometrischer Merkmale in Pässe ist überraschend. Die Bundesregierung hatte vorgesehen, erste Pässe mit biometrischen Merkmalen wie Gesichtsdaten und Fingerabdrücke in diesem Jahr einzuführen. Angesichts der EU-Vorgaben, die für den neuen Reisepass im Jahr 2006 umgesetzt werden müssen, erscheint dies als keine übertriebene, sondern im Hinblick auf die Vorarbeiten um eine erforderliche Vorlaufzeit. Allerdings fordern wir angesichts der von Herrn Schaar behaupteten nicht ausgereiften Technik für die Einführung der biometrischen Merkmale in Pass und Ausweispapieren Bundesinnenminister Schily auf, unverzüglich mitzuteilen, ob dies zutrifft und inwieweit technische Mängel einem flächendeckenden Einsatz entgegenstehen.
Der vom Bundesdatenschutzbeauftragten kritisierten Einführung einer Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten sowie der Forderung eines Gesetzes zur Begrenzung der Telekommunikationsüberwachung wird unter Sicherheitsaspekten seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine eindeutige Absage erteilt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert vielmehr eine den Anforderungen der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden entsprechende Speicherung von Verbindungsdaten. Die Speicherung muss nach einem Katalog, der die relevanten Daten definiert, erfolgen. Die Speicherfrist sollte sechs Monate betragen. Dies bedeutet einen erheblichen Sicherheitsgewinn im Vergleich zum derzeitigen Zustand und wird sowohl von den Sicherheitsbehörden als auch von den Industrieunternehmen als sinnvoll sowie durchführbar angesehen. Vor diesem Hintergrund weisen wir die Kritik des Bundesdatenschutzbeauftragten an der Notwendigkeit einer Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten zurück.
Desgleichen sind seine Bemerkungen zu den Antiterrorgesetzen und deren Evaluierung Ausdruck seiner ideologischen Prägung. Dass positive Fahndungserfolge nicht als Argument für die Beibehaltung der Antiterrormaßnahmen gelten sollen, ist nicht nachvollziehbar. Die Antiterrorgesetzgebung muss - anders als vom Bundesdatenschutzbeauftragten gefordert - nicht eingegrenzt sondern vielmehr ausgeweitet werden. Wesentliche Kernforderungen für eine wirksame Terrorismusbekämpfung, wie Kronzeugenregelung, Rasterfahndung und Erleichterungen von Abschiebungen sind nicht oder noch nicht vollständig umgesetzt worden. Hier ist Bundesinnenminister Schily gefordert.
Allerdings nicht nur hier, denn angesichts des Vorschlags des Bundesdatenschutzbeauftragten, die nach den Terroranschlägen des 11. September 2001 verabschiedeten Sicherheitsgesetze von einer unabhängigen Stelle und nicht vom Bundesinnenministerium überprüfen zu lassen, sollte Bundesinnenminister Schily endlich für eine transparente, den Deutschen Bundestag einbeziehende Evaluierung der Anti-Terror-Gesetzgebung sorgen.
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