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Baumann/Raab: Rot-Grün versagt bei der Graffiti-Bekämpfung

Berlin (ots)

Anlässlich der von Rot-Grün im Petitionsausschuss
mehrfach verschleppten Entscheidung über Petitionen von Bürgern, die
die Strafbarkeit von Graffiti als Sachbeschädigung fordern, erklären
der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss,
Günter Baumann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Daniela
Raab MdB:
Der Schaukampf zur Graffiti-Misere geht weiter. Dabei verhalten
sich die Koalitionsfraktionen im Petitionsausschuss wieder einmal
überhaupt nicht bürgerfreundlich. Mehrfach hatten sie die Behandlung
von Petitionen verschleppt, mit denen Bürger endlich die Strafbarkeit
des unerlaubten Besprühens oder Bemalens von fremdem Eigentum als
Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 Strafgesetzbuch fordern. Dasselbe
Spiel ereignete sich parallel dazu bei der Verweigerung gegenüber der
Anti-Graffiti-Initiative der CDU/CSU- Fraktion im Rechtsausschuss.
Jetzt, kurz vor der Landtagswahl in NRW, kündigt Rot-Grün einen
eigenen Gesetzentwurf dazu an, ohne sich wirklich in der Sache zu
bewegen.
Im Petitionsausschuss setzte die Koalition heute eine halbherzige
Überweisung an die Bundesregierung als Material und an die Fraktionen
zur Kenntnis durch, während CDU/CSU für eine Überweisung der
Bundesregierung „zur Berücksichtigung“ eintrat, da hier dringend eine
effektive Abhilfe geboten ist.
Wie doppelbödig dieses Verhalten von Rot-Grün ist, belegt die von
der Koalition durchgesetzte Begründung der Beschlussempfehlung. Wenn
es dort heißt, „dass Graffiti-Schmierereien in der Regel schon nach
den geltenden Sachbeschädigungsdelikten (…) abgeurteilt werden
können“, wird suggeriert, es bestehe eigentlich gar kein
Handlungsbedarf.
Hingegen hatte die Union sich im Petitionsausschuss der Bewertung
angeschlossen, „dass derzeit kein effektiver strafrechtlicher Schutz
gegen Graffiti-Schmierereien gewährleistet ist“. Das ist leider immer
noch die Realität, der sich vor allem die GRÜNEN jahrelang verweigert
haben. Deshalb war im Petitionsausschuss das höchste Votum der
Überweisung „zur Berücksichtigung“ angezeigt. Wenn es Rot- Grün mit
ihren durchsichtigen späten Versuchen, scheinbar auf die dringenden
Bürgerwünsche einzugehen, ernst meinte, könnten sie einfach dem
Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion und damit einer eine Ergänzung des
Tatbestandes der Sachbeschädigung zustimmen.
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
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