Baumann/Raab: Rot-Grün versagt bei der Graffiti-Bekämpfung
Berlin (ots)
Anlässlich der von Rot-Grün im Petitionsausschuss mehrfach verschleppten Entscheidung über Petitionen von Bürgern, die die Strafbarkeit von Graffiti als Sachbeschädigung fordern, erklären der Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Petitionsausschuss, Günter Baumann MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Daniela Raab MdB:
Der Schaukampf zur Graffiti-Misere geht weiter. Dabei verhalten sich die Koalitionsfraktionen im Petitionsausschuss wieder einmal überhaupt nicht bürgerfreundlich. Mehrfach hatten sie die Behandlung von Petitionen verschleppt, mit denen Bürger endlich die Strafbarkeit des unerlaubten Besprühens oder Bemalens von fremdem Eigentum als Sachbeschädigung nach §§ 303, 304 Strafgesetzbuch fordern. Dasselbe Spiel ereignete sich parallel dazu bei der Verweigerung gegenüber der Anti-Graffiti-Initiative der CDU/CSU- Fraktion im Rechtsausschuss. Jetzt, kurz vor der Landtagswahl in NRW, kündigt Rot-Grün einen eigenen Gesetzentwurf dazu an, ohne sich wirklich in der Sache zu bewegen.
Im Petitionsausschuss setzte die Koalition heute eine halbherzige Überweisung an die Bundesregierung als Material und an die Fraktionen zur Kenntnis durch, während CDU/CSU für eine Überweisung der Bundesregierung zur Berücksichtigung eintrat, da hier dringend eine effektive Abhilfe geboten ist.
Wie doppelbödig dieses Verhalten von Rot-Grün ist, belegt die von der Koalition durchgesetzte Begründung der Beschlussempfehlung. Wenn es dort heißt, dass Graffiti-Schmierereien in der Regel schon nach den geltenden Sachbeschädigungsdelikten ( ) abgeurteilt werden können, wird suggeriert, es bestehe eigentlich gar kein Handlungsbedarf.
Hingegen hatte die Union sich im Petitionsausschuss der Bewertung angeschlossen, dass derzeit kein effektiver strafrechtlicher Schutz gegen Graffiti-Schmierereien gewährleistet ist. Das ist leider immer noch die Realität, der sich vor allem die GRÜNEN jahrelang verweigert haben. Deshalb war im Petitionsausschuss das höchste Votum der Überweisung zur Berücksichtigung angezeigt. Wenn es Rot- Grün mit ihren durchsichtigen späten Versuchen, scheinbar auf die dringenden Bürgerwünsche einzugehen, ernst meinte, könnten sie einfach dem Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion und damit einer eine Ergänzung des Tatbestandes der Sachbeschädigung zustimmen.
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