Vaatz/Kuhn/Vogel: Bundesregierung muss Planungssicherheit für den Osten gewährleisten!
Berlin (ots)
Im Zusammenhang mit dem von der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verabschiedeten Antrag Planungssicherheit für die zugesagten überproportionalen Leistungen im Korb II des Solidarpaktes II gesetzlich fixieren erklären der Stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Sprecher der Abgeordneten aus den neuen Bundesländern, Arnold Vaatz MdB, sowie die Mitglieder im Ausschuss Verkehr, Bau und Wohnungswesen und Aufbau Ost Werner Kuhn MdB und Volkmar Vogel MdB:
Mit dem Solidarpaktfortführungsgesetz wurden für die Laufzeit des Solidarpaktes II (2005-2019) jährliche Sonderbedarfs- Bundesergänzungszuweisungen zur Deckung der teilungsbedingten Nachholbedarfe und Lasten der neuen Länder vereinbart und auf eine gesetzliche Grundlage gestellt (Korb I des Solidarpakts).
Darüber hinaus hat sich der Bund verpflichtet, im Rahmen von Korb II des Solidarpaktes II weitere Mittel für die gezielte Wirtschaftsförderung in den neuen Ländern zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel sind bis zum heutigen Tage noch nicht gesetzlich spezifiziert oder verankert. Von den neuen Ländern wird aber erwartet, dass sie anhaltend hohe Summen investieren, um eine selbsttragende Wirtschaftsentwicklung zu erreichen. Da sie diese Erwartung aus eigenem Haushaltsaufkommen nicht erfüllen können, sind sie auf Unterstützung und das Einlösen der Zusagen des Bundes angewiesen.
Bisher gibt es nur vage Zusagen der Bundesregierung und das Bestreben, bei der Verteilung der Finanzmittel mitentscheiden zu wollen. Erst im November 2006 will sich die Bundesregierung konkret zu Leistungen im Rahmen von Korb II äußern. Weil es unterschiedliche Meinungen zur Definition aufbaugerechte Verwendung gibt bleibt unklar, welche Leistungen die Bundesregierung zur Erfüllung ihrer Verpflichtung erbringen wird. Den neuen Ländern fehlt damit die Planungssicherheit für die zugesagten Mittel.
Die Bundesregierung ist aufgefordert, mit den neuen Ländern unverzüglich Verhandlungen über eine bundesgesetzliche Regelung der Korb-II-Leistungen und deren zweckentsprechenden und aufbaugerechten Einsatz aufzunehmen!
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